Musterung 2026/2027: Ablauf, Rechte & Tauglichkeit
Die Musterung ist eine ärztliche Untersuchung der Bundeswehr, die feststellt, ob und wofür jemand wehrdienstfähig ist. Mit dem neuen Wehrdienst wird sie für Männer ab Jahrgang 2008 schrittweise wieder Pflicht – nach heutiger Planung ab Mitte 2027 für ganze Jahrgänge. Du bekommst eine schriftliche Ladung, musst den Termin wahrnehmen und wirst dafür von Arbeit oder Schule freigestellt; gegen den Bescheid ist ein Widerspruch möglich.
2011 verschwand die Musterung aus dem Leben junger Männer – fast über Nacht. Jetzt kommt sie zurück: Erst für Freiwillige, nach heutiger Planung ab Mitte 2027 für ganze Jahrgänge. Wer weiß, was ihn erwartet, geht mit einer Mappe statt mit einem mulmigen Gefühl hin.
Dieser Ratgeber erklärt, wer wann gemustert wird, wie der Tag abläuft, was die Tauglichkeitsgrade bedeuten, welche Unterlagen du mitbringst und welche Rechte du gegenüber Bundeswehr, Arbeitgeber und Schule hast. Stand Oktober 2026 – die Umsetzung wird schrittweise festgelegt, maßgeblich ist deine Ladung.
Was ist die Musterung?
Die Musterung ist eine ärztliche und organisatorische Feststellung, ob jemand körperlich und geistig für den Wehrdienst geeignet ist – und wenn ja, für welche Verwendungen. Sie findet in Einrichtungen der Bundeswehr statt und endet mit einem schriftlichen Bescheid über die Tauglichkeit.
Die Musterung ist die zweite Stufe des neuen Wehrdienstes. Die erste ist der Wehrdienst-Fragebogen, die dritte der Dienst selbst, der in Friedenszeiten freiwillig bleibt. Wichtig: Gemustert zu werden heißt nicht, dienen zu müssen. Die Musterung schafft nur Klarheit darüber, wer im Bedarfsfall grundsätzlich in Frage käme. Den Gesamtzusammenhang erklärt die Übersicht zum neuen Wehrdienst 2026.
Wer wird wann gemustert?
Die Bundeswehr muss Ärzte, Räume und Personal für die Musterung erst wieder aufbauen. Deshalb erfolgt der Hochlauf gestuft:
Musterung vor allem für Interessierte
Wer im Fragebogen Interesse am Dienst angegeben hat oder sich bewirbt, wird zur Untersuchung eingeladen.
Pflicht für ganze Jahrgänge
Nach heutiger Planung wird die Musterung für alle Männer ab Jahrgang 2008 verpflichtend – abhängig vom Aufbau der Kapazitäten.
Derzeit nicht flächendeckend
Männer vor Jahrgang 2008 werden nach aktuellem Stand nicht systematisch gemustert, bleiben aber nach dem Gesetz grundsätzlich wehrpflichtig.
Nur bei Interesse
Frauen werden nur gemustert, wenn sie sich freiwillig für einen Dienst interessieren.
Welche Stufe für einen bestimmten Jahrgang gilt, zeigt der Wehrdienst-Check nach Jahrgang auf einen Blick.
Ablauf der Musterung: Was dich am Termin erwartet
Du erhältst eine schriftliche Ladung mit Termin, Ort und Hinweisen, was mitzubringen ist. Plane einen halben bis ganzen Tag ein. Der Ablauf folgt typischerweise diesem Muster:
- Anmeldung und IdentitätsprüfungPersonalausweis oder Reisepass vorlegen, Daten werden abgeglichen. Die Ladung mitbringen.
- Gesundheitsfragebogen und AnamneseEine Ärztin oder ein Arzt fragt nach Vorerkrankungen, Operationen, Medikamenten, Allergien und psychischen Belastungen. Hier zählen Unterlagen mehr als Erzählungen.
- Körperliche UntersuchungTypischerweise Größe, Gewicht, Blutdruck, Seh- und Hörtest, Untersuchung von Herz, Lunge, Gelenken und Wirbelsäule, gegebenenfalls eine Urinprobe.
- Gegebenenfalls EignungstestsFür Interessierte können Tests zu bestimmten Verwendungen folgen, etwa kognitive Tests.
- Ergebnis und BescheidDu erfährst das Ergebnis der Tauglichkeitsfeststellung und erhältst einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Bitte deine Hausarztpraxis frühzeitig um eine Befundzusammenfassung. Praxen brauchen dafür oft einige Wochen. Eine strukturierte Übersicht über Diagnosen, Operationen und Dauermedikation hilft dem Musterungsarzt mehr als ein Stapel ungeordneter Arztbriefe – und sorgt dafür, dass das Ergebnis deiner tatsächlichen Gesundheit entspricht.
Tiefer einsteigen? Kapitel 13 „Wehrdienst & deine Rechte“ und Bonus 2 „Familie & Wehrdienst-Spezial“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.
Leseprobe ansehen →Tauglichkeitsgrade: Was T1 bis T5 bedeuten
Traditionell unterscheidet die Bundeswehr fünf Tauglichkeitsgrade. Die genauen Bezeichnungen können sich mit dem neuen System ändern, das Grundprinzip bleibt: Je höher die Zahl, desto stärker die Einschränkung.
| Grad (traditionell) | Bedeutung | Folge |
|---|---|---|
| T1 | voll verwendungsfähig | für alle Verwendungen geeignet |
| T2 | verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten | für viele, aber nicht alle Verwendungen |
| T3 | verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten | eingeschränkt einsetzbar |
| T4 | vorübergehend nicht wehrdienstfähig | Nachuntersuchung später möglich |
| T5 | nicht wehrdienstfähig | wird nicht zum Wehrdienst herangezogen |
Darstellung nach der bis 2011 üblichen Systematik; maßgeblich ist der dir zugestellte Bescheid.
Was viele nicht wissen: Ein Tauglichkeitsgrad ist eine Momentaufnahme. Bei T4 wird typischerweise später erneut untersucht, und auch bei anderen Graden kann sich die Einschätzung ändern, wenn neue Befunde hinzukommen. Wer im Ernstfall herangezogen würde, hängt außerdem von weiteren Faktoren ab – nicht nur vom T-Grad.
Unterlagen: Deine Musterungsmappe
Was nicht dokumentiert ist, kann der Musterungsarzt nur eingeschränkt berücksichtigen. Das ist kein „Trick“, sondern deine Mitwirkung an einer korrekten Feststellung. Lege dir eine Klarsichtmappe an:
- Ladung zur Musterung
- Personalausweis oder Reisepass
- Arztbriefe und Befunde der letzten Jahre (Kopien, chronologisch)
- Aktuelle Medikamentenliste mit Dosierung
- Brille, Kontaktlinsen, Brillenpass
- Impfpass, gegebenenfalls Allergiepass
- Hilfsmittel-Verordnungen (z. B. Einlagen, Hörgerät)
- Notizblock für Fragen und Namen
Gib nur Kopien ab, nie Originale. Und bewahre eine Kopie der Mappe zu Hause auf – idealerweise zusammen mit anderen wichtigen Papieren in deiner Dokumentenmappe für den Notfall.
Deine Rechte bei der Musterung
Die Musterung ist Pflicht, aber du bist dabei nicht rechtlos. Fünf Rechte solltest du kennen:
- Befunde einbringen: Du darfst und solltest alle relevanten ärztlichen Unterlagen vorlegen. Sie müssen bei der Feststellung berücksichtigt werden.
- Rechtsbehelf: Gegen den Musterungsbescheid kannst du innerhalb der Frist aus der Rechtsbehelfsbelehrung (in der Regel ein Monat) Widerspruch einlegen – etwa wenn ein Befund nicht berücksichtigt wurde.
- Verlegung beantragen: Passt ein Termin wirklich nicht (Abschlussprüfung, Krankheit), melde dich sofort schriftlich und bitte um einen neuen Termin. Einfach nicht erscheinen ist dagegen keine Option.
- Auskunft über deine Daten: Nach Art. 15 DSGVO kannst du Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten verlangen.
- Freistellung und Entgelt: Arbeit und Schule müssen dich für den Termin freistellen (siehe unten).
Arbeitsplatzschutz: Job, Ausbildung, Schule
Für den Musterungstermin bist du freizustellen. Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) regelt für Arbeitnehmer, dass das Entgelt bei Erfassung und Musterung weitergezahlt wird. So gehst du in den einzelnen Situationen vor:
| Du bist … | Was gilt | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer | Freistellung, Fortzahlung des Entgelts nach ArbPlSchG | Ladung dem Arbeitgeber frühzeitig vorlegen, Kopie behalten |
| Auszubildender | Freistellung; Schutzregeln des ArbPlSchG gelten nach dem Gesetz auch für Berufsausbildungsverhältnisse | Ausbildungsbetrieb und ggf. Berufsschule informieren |
| Schüler | Freistellung vom Unterricht für den Termin | Ladung in der Schule vorlegen; bei Prüfungen Verlegung beantragen |
| Studierender | keine Arbeitgeberregel; Termin hat Vorrang vor normalen Veranstaltungen | Prüfungstermine früh melden und ggf. Verlegung beim Karrierecenter beantragen |
| Selbstständig / im Nebenjob | Termin ist trotzdem Pflicht | Aufträge rechtzeitig planen; Fragen zu Ausgleich bei der Bundeswehr klären |
Stand Oktober 2026. Ob und wie Fahrtkosten erstattet werden, steht in der Ladung oder ist beim Karrierecenter zu erfragen.
Ehrlichkeit, Widerspruch, Verweigerung: Was du wissen solltest
Bei der Musterung gilt dieselbe Regel wie beim Fragebogen: ehrlich sein – in beide Richtungen. Wer Beschwerden übertreibt, um untauglich zu erscheinen, riskiert rechtliche Folgen. Wer Beschwerden verschweigt, um unbedingt genommen zu werden, gefährdet im Dienst die eigene Gesundheit.
Fernbleiben ist keine Lösung. Eine versäumte Musterung ohne Entschuldigung führt zu Mahnungen und kann als Ordnungswidrigkeit Geld kosten. Wer sich durch Täuschung, falsche Angaben oder gar Selbstverletzung der Musterung entzieht, kann sich strafbar machen. Der legale Weg, den Dienst mit der Waffe abzulehnen, ist die Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 GG.
Die fünf häufigsten Fehler rund um die Musterung
- Ladung ungeöffnet liegen lassen. Wer den Termin verpasst, bekommt Mahnungen statt Ruhe. Briefe der Bundeswehr sofort öffnen und Termine eintragen.
- Ohne Unterlagen erscheinen. Eine chronische Erkrankung, die nicht belegt ist, kann nur eingeschränkt berücksichtigt werden – das Ergebnis passt dann nicht zu deiner Gesundheit.
- Originale abgeben. Immer nur Kopien aushändigen; Originale bleiben zu Hause.
- Den Arbeitgeber zu spät informieren. Wer die Ladung erst am Vortag vorlegt, sorgt für unnötigen Ärger, obwohl die Freistellung gesetzlich geregelt ist.
- Die Widerspruchsfrist verstreichen lassen. Wurde ein Befund übersehen, zählt jede Woche. Die Frist steht im Bescheid, meist ein Monat.
Viele stellen ihren KDV-Antrag rund um Fragebogen oder Musterung. Das ist sinnvoll, wenn die eigene Haltung geklärt ist – aber nicht übereilt. Eine sorgfältige, persönliche Begründung ist wichtiger als ein schneller Antrag.
Nach der Musterung: So geht es weiter
Mit dem Bescheid ist die zweite Stufe abgeschlossen. Was jetzt zählt:
Wenn du dienen willst
Informiere dich beim Karrierecenter über Verwendungen, Dauer, Bezahlung und Qualifikationen. Lass dir Zusagen schriftlich geben und kläre mit deinem Arbeitgeber die Schutzregeln des Arbeitsplatzschutzgesetzes für den Dienst selbst.
Wenn du nicht dienen willst
Im Frieden musst du nichts weiter tun – der Dienst ist freiwillig. Liegen Gewissensgründe gegen den Dienst mit der Waffe vor, kannst du jederzeit einen KDV-Antrag stellen. Bescheid und Unterlagen sicher aufbewahren.
Der Bescheid gehört in die Familienunterlagen – nicht in die Schublade. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall wird es auf Musterungsergebnis, Adresse und gegebenenfalls einen KDV-Bescheid ankommen. Im Handbuch „Das Krisenvorsorge-System“ zeigen wir in Kapitel 13, welche Wehrdienst-Unterlagen wohin gehören und wie die Musterungsmappe mit Lebenslauf und KDV-Antrag zusammenspielt. Für Eltern gibt es dazu den Bonus „Familie & Wehrdienst-Spezial“ – reinlesen kannst du in der Leseprobe.
Wenn dein Sohn vor der Musterung steht und du als Elternteil helfen willst: Fahrdienst, Mappe, Zuhören – ja. Mit in den Untersuchungsraum oder für ihn sprechen – nein. Wie du ihn gut begleitest, steht im Ratgeber Wehrdienst: Was Eltern jetzt wissen müssen.
Häufige Fragen
Ist die Musterung 2027 Pflicht?
Nach der Planung zum neuen Wehrdienst soll die Musterung ab Mitte 2027 für alle Männer ab Geburtsjahrgang 2008 verpflichtend sein. Bis dahin werden vor allem Interessierte gemustert, weil die Kapazitäten erst aufgebaut werden. Stand Oktober 2026 – aktuelle Umsetzung prüfen.
Muss ich zur Musterung, wenn ich verweigern will?
Ja, eine Ladung zur Musterung ist auch dann verpflichtend, wenn du keinen Dienst leisten willst oder bereits einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt hast – solange dir keine Stelle schriftlich etwas anderes mitteilt. Die Musterung stellt nur die Tauglichkeit fest, sie verpflichtet nicht zum Dienst.
Bekomme ich für die Musterung frei von der Arbeit?
Ja. Für den Musterungstermin bist du freizustellen, und das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt für Arbeitnehmer die Fortzahlung des Entgelts bei Erfassung und Musterung. Leg deinem Arbeitgeber die Ladung frühzeitig vor.
Was bedeutet T1 bis T5 bei der Musterung?
Das sind die traditionellen Tauglichkeitsgrade der Bundeswehr: T1 voll verwendungsfähig, T2 und T3 verwendungsfähig mit Einschränkungen, T4 vorübergehend nicht wehrdienstfähig, T5 nicht wehrdienstfähig. Die Bezeichnungen können sich im neuen System ändern; maßgeblich ist dein Bescheid.
Kann ich gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen den Musterungsbescheid ist ein Rechtsbehelf möglich, etwa wenn ein ärztlicher Befund nicht berücksichtigt wurde. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung und beträgt in der Regel einen Monat.