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Wehrdienst-Check: Was gilt für dich oder dein Kind?

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Kurz erklärt

Seit 2026 erhalten Männer ab Jahrgang 2008 zum 18. Geburtstag einen verpflichtenden Fragebogen; die Musterung soll schrittweise wieder verpflichtend werden. Der Dienst selbst ist freiwillig – eine Pflicht setzt einen Beschluss des Bundestags voraus. Im Spannungs- und Verteidigungsfall lebt die Wehrpflicht wieder auf.

Seit 2026 gibt es wieder Post von der Bundeswehr. Was das für dich oder dein Kind bedeutet, hängt vom Jahrgang ab.

Der neue Wehrdienst in drei Stufen

  1. FragebogenFür Männer ab Jahrgang 2008 Pflicht, für Frauen freiwillig.
  2. MusterungWird schrittweise wieder für ganze Jahrgänge verpflichtend.
  3. DienstFreiwillig – eine Pflicht in Friedenszeiten nur per Bundestagsbeschluss.
§ Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz
„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Für Eltern

Was Eltern jetzt wissen sollten – vom Gespräch mit dem Teenager bis zum kompletten KDV-Leitfaden mit Leitfragen – steht im 72-seitigen „Familie & Wehrdienst-Spezial“, das im Krisenvorsorge-System enthalten ist.

Weiterlesen: Neuer Wehrdienst 2026 · Kriegsdienstverweigerung · Wehrdienst: Was Eltern wissen müssen

Häufige Fragen

Welche Jahrgänge betrifft der neue Wehrdienst?

Der verpflichtende Fragebogen betrifft Männer ab Jahrgang 2008. Für ältere Jahrgänge ist er derzeit nicht verpflichtend vorgesehen.

Müssen Frauen den Fragebogen ausfüllen?

Nein, für Frauen ist er freiwillig. Eine Wehrpflicht für Frauen gibt es nicht.

Bis zu welchem Alter gilt die Wehrpflicht?

Grundsätzlich bis 45, im Spannungs- und Verteidigungsfall bis 60 Jahre.

Kann man den Kriegsdienst verweigern?

Ja, nach Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz. Der Antrag geht schriftlich mit Lebenslauf und persönlicher Begründung an das Karrierecenter der Bundeswehr.

Quellen & BerechnungsgrundlageWehrpflichtgesetz · Grundgesetz Art. 4, 12a · Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) · Bundesministerium der Verteidigung

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