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Konto, Kontrolle & Datenschutz

Kontrolle über dein Konto behalten: Sperre, Abruf & Datenschutz

Aktualisiert: Lesezeit: 11 Min.Von der Verheimlicht-Redaktion
Kurz beantwortet

Dein Konto ist eine Forderung gegen die Bank – Gläubiger, Behörden, Compliance-Abteilungen und Kriminelle können den Zugriff darauf einschränken. Die wichtigsten Schutzrechte: das P-Konto (Umwandlung binnen 4 Geschäftstagen, § 850k ZPO), der Anspruch auf ein Basiskonto, die Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten (§ 675h BGB) und das kostenlose Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO. Der Kontenabruf (§§ 93, 93b AO) zeigt Behörden nur, wo du Konten hast – nicht, was darauf liegt.

Karte abgelehnt an der Supermarktkasse, Banking-App gesperrt, keine Erklärung: So beginnt für viele Menschen der Moment, in dem sie merken, dass ihr Konto gar nicht ganz ihnen gehört. Zwischen dir und deinem Geld stehen Gläubiger, Behörden, Algorithmen, Compliance-Abteilungen – und Kriminelle. Diese Übersicht zeigt, wer worauf zugreifen darf, welche Rechte du hast und wie du die Kontrolle behältst.

Wissen, keine Rechtsberatung

Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage in Deutschland, Stand 2026. Beträge wie der Pfändungsfreibetrag ändern sich jährlich, und jeder Einzelfall ist anders. Bei Pfändungen hilft eine anerkannte Schuldnerberatung, bei Verdachtsfällen, hohen Beträgen oder Behördenmaßnahmen ein Anwalt für Bankrecht.

Warum dein Konto nicht dein Geld ist

Ein Girokonto-Guthaben ist rechtlich kein Geldschein in einem Tresor, sondern eine Forderung gegen deine Bank. Die Bank darf mit dem eingezahlten Geld arbeiten und schuldet dir nur einen gleich hohen Betrag. Im Alltag merkst du davon nichts. Sobald aber jemand „dazwischengeht“, wird der Unterschied spürbar: Dann entscheidet nicht mehr nur deine Überweisung, sondern auch ein Pfändungsbeschluss, eine Verdachtsprüfung oder ein Betrugsfilter, ob du an dein Geld kommst.

Wer diese Mechanik kennt, kann sich vorbereiten. Es gibt vier Gruppen, die auf dein Konto einwirken können – mit ganz unterschiedlichen Befugnissen und Gegenmitteln.

Wer auf dein Konto einwirken kann – vier Ebenen
DEIN KONTO Forderung gegen die Bank 1 · DIE BANK Sicherheitssperre, KYC, Geldwäscheprüfung, Kündigung Gegenmittel: Auskunft, Frist 2 · GLÄUBIGER Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Gegenmittel: P-Konto 3 · BEHÖRDEN Kontenabruf, Pfändungsverfügung, Arrest, Sanktionslisten Gegenmittel: Rechte kennen 4 · KRIMINELLE Phishing, SIM-Tausch, Schockanruf, Fake-Bankberater Gegenmittel: 2FA, Codewort
Vereinfachte Darstellung. Jede Ebene hat eigene Regeln – und eigene legale Gegenmittel.

Konto gesperrt: die 7 Gründe auf einen Blick

„Gesperrt“ ist ein Sammelbegriff. Dahinter stecken rechtlich völlig verschiedene Vorgänge. Der wichtigste erste Schritt ist deshalb nicht der wütende Anruf in der Filiale, sondern die Frage: Was genau liegt vor? Davon hängt ab, ob du ein P-Konto brauchst, Unterlagen nachreichen musst oder einen Anwalt.

GrundWer löst aus?Wirst du informiert?Erster Schritt
1 · PfändungGläubiger, Finanzamt, Kommuneja, meist danachP-Konto beantragen
2 · GeldwäscheverdachtBank, FIUoft neinHerkunftsnachweise, Anwalt
3 · Fehlende Legitimation (KYC)BankjaUnterlagen über App/Filiale
4 · KündigungBankjaNeues Konto, Zahlungen umziehen
5 · ErbfallBank nach Todesnachrichtja, an ErbenErbnachweis oder Vollmacht
6 · SicherheitssperreBetrugserkennung der BankmeistOffizielle Nummer anrufen
7 · Behörde / SanktionenStaatsanwaltschaft, SanktionslistenteilweiseAnordnende Stelle klären, Anwalt

Was die einzelnen Gründe bedeuten, woran du sie erkennst und welche Sofortschritte jeweils richtig sind, erklärt der Ratgeber Konto gesperrt – was tun? ausführlich.

Die drei teuersten Fehler in den ersten Stunden

  • Auf Links in „Sicherheits-SMS“ klicken. Betrüger nutzen gezielt die Angst vor einer Sperre. Rufe deine Bank nur über die Nummer auf der Karte oder der offiziellen Website an.
  • Panisch Geld hin- und herschieben. Hektische Bareinzahlungen, Überweisungen „über Freunde“ oder neue Konten mit geschönten Angaben machen eine Verdachtsprüfung schlimmer, nicht besser.
  • Bei einer Pfändung abwarten. Jeder Tag ohne P-Konto ist ein Tag ohne Zugriff auf Gehalt oder Rente. Der Antrag kostet zehn Minuten.
§ Rechtslage

Das Tipping-off-Verbot (§ 47 GwG): Hat die Bank eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgegeben, darf sie dir das in der Regel nicht mitteilen. Ausweichende Antworten wie „aus internen Gründen“ sind dann keine Unhöflichkeit, sondern gesetzliche Pflicht. Druck auf die Filiale hilft hier nicht – vollständige Herkunftsnachweise und anwaltliche Unterstützung schon.

Pfändungsschutz: was das P-Konto leistet

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein normales Girokonto mit gesetzlichem Schutzmechanismus: Trotz Pfändung bleibt dir jeden Monat ein Grundfreibetrag zum Leben – automatisch, ohne Gerichtsverfahren. Grundlage ist § 850k ZPO. Jede natürliche Person kann verlangen, dass ihr bestehendes Konto als P-Konto geführt wird, auch wenn bereits gepfändet ist.

4 TageGeschäftstage, binnen derer die Bank umwandeln muss
> 1.500 €Grundfreibetrag pro Monat (Stand 2026, jährlich zum 1. Juli angepasst – aktuellen Wert prüfen)
1P-Konto pro Person – mehr sind nicht erlaubt

Der Freibetrag kann per Bescheinigung erhöht werden, etwa bei Unterhaltspflichten oder Kindergeld. Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben wird in die Folgemonate übertragen. Was das in Euro bedeutet und welche Fehler Betroffene am meisten kosten, zeigt der Ratgeber P-Konto: Pfändungsschutz einfach erklärt.

Profi-Tipp

Wer Zahlungsschwierigkeiten kommen sieht, wartet nicht auf die erste Pfändung. Eine Pfändung kommt ohne Vorwarnung – vor der Pfändung wird der Schuldner nicht angehört (§ 834 ZPO). Die Umwandlung in ein P-Konto ist vorher möglich und erspart dir Tage ohne Zugriff auf Gehalt oder Rente. Eine anerkannte Schuldnerberatung hilft meist kostenlos.

Tiefer einsteigen? Kapitel 14 „Kontosperre“, Kapitel 3 und Geheimakte G1 „Digitale Selbstverteidigung“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.

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Kontenabruf: was Behörden wissen – und was nicht

Der Kontenabruf ist ein automatisiertes Verfahren, mit dem Behörden über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfahren, bei welchen Banken eine Person Konten, Depots oder Schließfächer hat. Grundlage sind §§ 93 und 93b der Abgabenordnung; die Banken müssen dafür eine Datei mit den Stammdaten aller Konten führen (§ 24c KWG). Die Zahl der Abrufe liegt inzwischen bei weit über einer Million pro Jahr.

Mythos„Das Finanzamt sieht jederzeit meinen Kontostand und jede Buchung.“
FaktDer Kontenabruf liefert nur Stammdaten: Kontonummer, Inhaber, Verfügungsberechtigte, Eröffnungs- und Auflösungsdatum. Kontostände und Umsätze erfährt eine Behörde nur durch eine gezielte Einzelanfrage – beim Finanzamt grundsätzlich zuerst bei dir selbst.

Wichtig für den Alltag: Vor einem Kontenabruf musst du grundsätzlich auf diese Möglichkeit hingewiesen werden – das steht meist im Kleingedruckten von Anträgen, etwa für Sozialleistungen. Nach einem Abruf ist die Behörde in der Regel verpflichtet, dich zu benachrichtigen, es sei denn, das würde ihre Aufgabe gefährden (§ 93 Abs. 9 AO). Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren 2007 im Kern für verfassungsgemäß erklärt.

Abrufen dürfen vor allem Finanzämter, Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder BAföG-Ämter und – im Rahmen der Zwangsvollstreckung – Gerichtsvollzieher. Wer abfragt, wann du benachrichtigt wirst und wie du per Auskunftsersuchen herausfindest, ob deine Konten abgerufen wurden, steht im Ratgeber Kontenabruf: Was Behörden über dein Konto wissen.

Wenn die Bank kündigt – und das Basiskonto als Sicherheitsnetz

Eine Bank darf einem Verbraucher den Girokontovertrag ordentlich kündigen. Die gesetzliche Mindestfrist beträgt zwei Monate (§ 675h BGB). Private Banken müssen dafür keinen Grund nennen; für Sparkassen und andere öffentlich-rechtliche Institute gelten zusätzliche Grundsätze, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Aus wichtigem Grund ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Die zwei Monate sind dein Zeitfenster für einen geordneten Umzug. Die neue Bank hilft dabei über die gesetzliche Kontowechselhilfe. Wie du die Kündigung prüfst, was du der Bank schreibst und welche Zahlungen zuerst umziehen müssen, erklärt der Ratgeber Konto von der Bank gekündigt.

Fristlose Kündigung

Nur aus wichtigem Grund, z. B. Täuschung oder erhebliche Vertragsverletzung. Sofort Zweitkonto nutzen, Basiskonto beantragen, rechtlich prüfen lassen.

Lehnen andere Banken ein normales Girokonto ab, greift das Zahlungskontengesetz (ZKG): Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto mit Überweisungen, Lastschriften, Karte und Bargeldfunktion. Ablehnen darf die Bank nur aus gesetzlich festgelegten Gründen. Wie der Antrag funktioniert und was du bei einer Ablehnung tun kannst, steht im Ratgeber Basiskonto: Dein Recht auf ein Girokonto.

Finanzielle Privatsphäre: welche Daten über dein Geld fließen

Finanzielle Privatsphäre bedeutet, dass nicht jeder Dritte nachvollziehen kann, wann du wo wie viel Geld ausgibst, sparst oder bewegst. In Deutschland ist über die Jahre ein dichtes Netz an Meldepflichten entstanden. Für ehrliche Steuerzahler ist das kein Problem – wohl aber ein Grund, die eigenen Angaben konsistent zu halten und zu wissen, wo Daten entstehen.

DatenflussWas übermittelt wirdBeträge?Grundlage
Kontenabruf über das BZStStammdaten: ob und wo Konten bestehennein§§ 93, 93b AO
Verdachtsmeldung an die FIUAuffällige Transaktionenja§ 43 GwG
Auslandskonten (CRS)Kontostand zum Jahresende, ErträgejaOECD-Meldestandard
FreistellungsaufträgeGenutzte Freibeträge an das BZStjaSteuerrecht
TodesfallGuthaben an das Erbschaftsteuer-Finanzamtja§ 33 ErbStG
Online-PlattformenVerkäufer ab 30 Verkäufen oder 2.000 € im JahrjaPlattformen-Steuertransparenzgesetz
Barzahlungkein Datensatz––

Die letzte Zeile ist kein Zufall: Bargeld ist das einzige verbreitete Zahlungsmittel, das keine Datenspur hinterlässt und auch bei gesperrtem Konto, Bankstörung oder Stromausfall funktioniert. Wie viel Reserve sinnvoll ist, zeigt der Ratgeber Wie viel Bargeld zu Hause?.

Datenschutz beim Geld heißt nicht, Pflichten zu umgehen, sondern unnötige Daten gar nicht erst entstehen zu lassen. Alles Folgende ist vollständig legal:

  • Alltägliche Einkäufe bar bezahlen – Apotheke, Arzt, Buchladen, Vorratskauf. Jede Kartenzahlung erzeugt Daten bei Händler, Zahlungsdienstleister und Bank.
  • Kundenkarten und Bonus-Apps hinterfragen. Sie verknüpfen jeden Einkauf mit deiner Person; daraus lassen sich Haushaltsgröße, Gesundheit und Einkommen ableiten.
  • Kartendaten nicht in jedem Shop speichern und online wo möglich Zahlwege nutzen, die dem Händler deine echte Kartennummer nicht übermitteln.
  • Keine Fotos von Vorräten, Bargeld, Edelmetallen oder Tresor in sozialen Netzwerken – und keine Urlaubsbilder in Echtzeit.
  • Einmal im Jahr Auskunft holen bei Bank und Auskunfteien – und falsche Einträge berichtigen lassen.
Dein stärkstes Datenschutz-Werkzeug

Nach Art. 15 DSGVO kannst du von jeder Bank, jeder Auskunftei (etwa der SCHUFA) und jedem Unternehmen jederzeit kostenlos Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten verlangen – inklusive Kopie, Verarbeitungszwecken, Empfängern und Herkunft. Die Antwortfrist beträgt grundsätzlich einen Monat. Wer weiß, was über ihn gespeichert ist, kann Fehler korrigieren lassen, bevor sie zum Problem werden.

Digitale Selbstverteidigung: dein Konto vor Kriminellen schützen

Die häufigste Bedrohung für dein Konto ist nicht der Staat, sondern der automatisierte Betrug: gefälschte Bank-SMS, wiederverwendete Passwörter, SIM-Tausch, Schockanrufe. Gerade in Krisen – Stromausfall, Unwetter, Bankenstress – laufen solche Maschen zu Hochform auf, weil sie mit Angst und Zeitdruck arbeiten.

  • Banking nur über die App oder selbst eingetippte Adresse – nie über Links aus SMS oder E-Mail
  • Zwei-Faktor-Schutz per App oder Hardware-Schlüssel statt SMS
  • Für jedes Konto ein eigenes Passwort – verwaltet im Passwort-Manager
  • SIM-PIN aktiv, Sperrbildschirm ohne Nachrichteninhalte
  • Sperr-Notruf 116 116 und Bank-Sperrnummern auf Papier
  • Familien-Codewort gegen Schockanrufe und KI-Stimmen

Wie du dein Smartphone in einer Stunde härtest, welche 2FA-Methode wirklich schützt und wie ein 3-2-1-Backup aussieht, steht im Ratgeber Digitale Selbstverteidigung.

Was in einer echten Krise anders ist

Im Normalfall betrifft eine Kontosperre dich allein, und die Bank, die Schlichtungsstelle und notfalls ein Gericht helfen dir. In einer flächigen Krise sieht es anders aus: Dann ist nicht dein Konto das Problem, sondern der Zugang zu allen Konten. Am 28. April 2025 konnten Menschen in Spanien und Portugal während des großflächigen Stromausfalls stundenlang nur bar bezahlen. Bei IT-Umstellungen großer Banken kam es in den vergangenen Jahren mehrfach vor, dass Kunden tagelang nicht wie gewohnt auf ihre Konten zugreifen konnten.

Noch einen Schritt weiter gehen staatliche Maßnahmen in Finanzkrisen. In Griechenland durften Bürger ab Ende Juni 2015 wochenlang nur 60 € pro Tag am Automaten abheben – egal, wie viel auf dem Konto stand. Die Guthaben waren nicht weg, aber nicht verfügbar. Die Lehre daraus: Die Einlagensicherung schützt vor Verlust, nicht vor Wartezeit.

EBENE 1

Störung bei dir

Karte gesperrt, Handy verloren, Konto gepfändet: Zweitkonto, Bargeld und deine Rechte lösen das Problem in Tagen.

EBENE 2

Störung bei deiner Bank

IT-Ausfall, Rechenzentrum, Bankpleite: Ein Konto bei einer anderen Bankengruppe und die Einlagensicherung tragen dich.

EBENE 3

Störung des Systems

Blackout, Cyberangriff, Bankfeiertag: Hier hilft nur, was ohne Strom, Netz und Bank funktioniert – Bargeld in kleinen Scheinen.

Die gute Nachricht: Die Vorsorge für alle drei Ebenen überschneidet sich stark. Wer sich gegen die alltägliche Kontosperre wappnet, ist auch für den Ernstfall deutlich besser aufgestellt.

Dein Kontroll-Plan: fünf Schritte, die du heute erledigen kannst

Kontrolle über dein Konto heißt nicht, Geld zu verstecken – das ist weder legal noch klug. Es heißt, so aufgestellt zu sein, dass dich kein einzelnes Ereignis zahlungsunfähig macht. Diese fünf Schritte kosten zusammen ein Wochenende.

  1. Ein zweites Konto bei einer anderen BankengruppeSparkassen und die meisten Volks- und Raiffeisenbanken teilen sich jeweils weitgehend die IT. Echte Redundanz entsteht erst mit einer Bank aus einer anderen Gruppe – mit eigener Karte, nicht nur Tagesgeld. Das Prinzip erklärt das 3-Konten-System.
  2. Eine Bargeldreserve zu HauseGenug für mindestens ein bis zwei Wochen Haushaltsausgaben, in kleinen Scheinen. Sie überbrückt die Zeit, bis ein Zweit- oder Basiskonto steht.
  3. Ordner „Herkunftsnachweise“Abhebungsbelege, Kauf- und Schenkungsverträge, Erbnachweise, Händler- und Börsenabrechnungen. Bei Verdachtsprüfungen und Bareinzahlungen über 10.000 € ist das dein schnellster Weg aus der Sperre.
  4. Bankpost ernst nehmenOnline-Postfach wöchentlich prüfen, Ausweis-Ablaufdatum im Kalender, Adressänderungen sofort melden. Veraltete Legitimationsdaten sind der am leichtesten vermeidbare Sperrgrund.
  5. Zugänge absichern und dokumentieren2FA ohne SMS, Passwort-Manager, Sperrnummern und IBANs auf Papier in der Dokumentenmappe, transmortale Vollmacht für eine Vertrauensperson.
Aus dem Handbuch

Im Krisenvorsorge-System von Verheimlicht ist Kapitel 14 „Kontosperre: Der Notfallplan“ genau diesem Thema gewidmet: mit Entscheidungsbaum für die ersten Minuten, der kompletten 72-Stunden-Checkliste nach einer Sperre, einem fertigen Musterschreiben an die Bank (inklusive Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO) und einer Übersicht, wer wann hilft. Kapitel 3 ergänzt alle Datenflüsse rund um dein Konto. Einen Eindruck vermittelt die kostenlose Leseprobe.

Was kaum jemand weiß

Deine Bank merkt von einem Kontenabruf nichts. Der Zugriff läuft automatisiert über die Kontenevidenzdatei. Erst wenn eine Behörde danach konkrete Auszüge oder Salden anfordert, wird die Bank aktiv. Wer auf Anfragen des Finanzamts kooperativ und vollständig antwortet, verhindert in aller Regel, dass seine Bank angeschrieben wird – denn das Finanzamt soll sich grundsätzlich zuerst an dich selbst wenden (§ 93 Abs. 1 AO).

Wer hilft wann? Die richtigen Ansprechpartner

Wer sich an die falsche Stelle wendet, verliert Wochen. Die Faustregel: Streit mit der Bank gehört zur Schlichtungsstelle, Pfändungsfragen zur Schuldnerberatung, strafrechtliche Bezüge sofort zum Anwalt.

StelleGeeignet fürKosten
Schlichtungsstelle / Ombudsmann der BankengruppeKündigung, Entgelte, P-Konto-Umsetzung, Basiskontofür Verbraucher kostenlos
BaFin (Verbraucherbeschwerde)Verstöße gegen Aufsichtsrecht; Verwaltungsverfahren bei abgelehntem Basiskontokostenlos
Anerkannte SchuldnerberatungPfändung, Bescheinigung für höhere Freibeträge, Schuldenplanmeist kostenlos
VerbraucherzentraleErste Einschätzung, Musterbriefe, Kontowechselgering
Anwalt für BankrechtHohe Beträge, unklare Dauersperre, SchadensersatzHonorar
StrafverteidigerGeldwäscheverdacht, Vermögensarrest, ErmittlungsverfahrenHonorar
Achtung

Bei einer drohenden oder laufenden Pfändung Geld auf Konten von Angehörigen umzuleiten oder Vermögen „beiseitezuschaffen“, kann als Vereiteln der Zwangsvollstreckung strafbar sein (§ 288 StGB). Und: Wer Geld von Fremden empfängt und „gegen Provision“ weiterleitet, riskiert ein Geldwäsche-Verfahren – auch wenn er selbst getäuscht wurde. Der legale Weg ist immer der bessere: P-Konto, Schuldnerberatung, offene Kommunikation.

Kontrolle über das eigene Konto ist am Ende kein Hightech-Thema, sondern eine Frage der Vorbereitung: Rechte kennen, Abhängigkeiten verteilen, Belege griffbereit haben. Wer den kompletten Plan – vom Konto über Bargeld und Edelmetalle bis zur digitalen Absicherung – in einem System haben möchte, findet ihn im Krisenvorsorge-System.

Alle Ratgeber zum Thema Konto & Daten

Häufige Fragen

Wer darf mein Konto sperren?

Die Bank selbst (z. B. bei Sicherheits- oder Geldwäscheverdacht oder fehlenden Legitimationsdaten), ein Gläubiger über einen gerichtlichen Pfändungsbeschluss, Behörden wie Finanzamt oder Hauptzollamt per Pfändungsverfügung sowie Staatsanwaltschaften (z. B. Vermögensarrest). Die Bank ist dabei oft nur ausführende Stelle. Welcher Fall vorliegt, entscheidet über den richtigen nächsten Schritt.

Kann das Finanzamt meinen Kontostand sehen?

Nicht über den automatisierten Kontenabruf: Der liefert nur Stammdaten wie Kontonummer, Inhaber und Eröffnungsdatum. Kontostände und Umsätze erfährt das Finanzamt nur durch eine gezielte Einzelanfrage – grundsätzlich zuerst bei dir, erst danach bei der Bank. Mehr dazu im Ratgeber Kontenabruf.

Bekomme ich Bescheid, wenn mein Konto gepfändet wird?

Nicht vorher: Vor einer Pfändung wird der Schuldner nicht angehört (§ 834 ZPO), damit er das Geld nicht abziehen kann. Die Bank informiert dich in der Regel nach Eingang. Oft ist die abgelehnte Karte der erste Hinweis – deshalb lohnt sich bei Zahlungsproblemen ein P-Konto schon vorher.

Wie viele Konten sollte man haben?

Für die Krisenvorsorge hat sich ein Aufbau mit mindestens zwei, besser drei Konten bei Banken aus unterschiedlichen Bankengruppen bewährt – plus eine Bargeldreserve. So bleibst du zahlungsfähig, wenn eine Bank gestört ist, kündigt oder ein Konto gesperrt wird. Details im 3-Konten-System.

Kann ich von meiner Bank erfahren, welche Daten sie über mich speichert?

Ja. Nach Art. 15 DSGVO kannst du jederzeit kostenlos Auskunft und eine Kopie deiner gespeicherten Daten verlangen. Die Bank muss grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Ausnahme: Bei Geldwäsche-Verdachtsmeldungen darf sie Teile der Auskunft verweigern (§ 47 GwG).

Ist ein Konto im Ausland ein Schutz vor dem Kontenabruf?

Nein. Über den automatischen Informationsaustausch (CRS) melden Banken in über 100 Staaten Konten von Steuerausländern samt Kontostand zum Jahresende an ihre Steuerbehörde, die die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weitergibt. Ein EU-Auslandskonto ist legal und als Notfallkonto sinnvoll – aber kein Versteck.

Quellen & weiterführendZivilprozessordnung (§§ 834, 850k, 899 ff., 903, 802l ZPO) · Abgabenordnung (§§ 93, 93b, 32c AO) · Kreditwesengesetz (§ 24c KWG) · Geldwäschegesetz (§§ 10, 43, 47 GwG) · Bürgerliches Gesetzbuch (§ 675h BGB) · Zahlungskontengesetz (Basiskonto, Kontowechselhilfe) · Datenschutz-Grundverordnung (Art. 12, 15) · Bundeszentralamt für Steuern – Kontenabrufverfahren · BaFin – Verbraucherinformationen · BSI – Verbraucherinformationen zur IT-Sicherheit · Bundesverfassungsgericht, Entscheidung zum Kontenabruf (2007)

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