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Konto, Kontrolle & Datenschutz

Basiskonto: Dein Recht auf ein Girokonto

Aktualisiert: Lesezeit: 6 Min.Von der Verheimlicht-Redaktion
Kurz beantwortet

Ein Basiskonto ist ein Girokonto mit allen grundlegenden Funktionen – Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlung. Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU Anspruch darauf, auch ohne festen Wohnsitz und mit negativer Bonität. Die Bank muss spätestens zehn Geschäftstage nach dem vollständigen Antrag entscheiden und darf nur aus gesetzlich festgelegten Gründen ablehnen. Bei unberechtigter Ablehnung kann die BaFin die Bank zur Kontoeröffnung verpflichten.

Ohne Girokonto kein Gehalt, keine Mietzahlung per Dauerauftrag, kein Handyvertrag. Wer kein Konto bekommt – nach einer Kündigung, mit Schulden, ohne Wohnung oder neu in Deutschland –, ist vom Alltag weitgehend ausgeschlossen. Genau dafür gibt es seit 2016 einen gesetzlichen Anspruch: das Basiskonto.

Wissen, keine Rechtsberatung

Stand 2026. Dieser Ratgeber erklärt die allgemeinen Regeln des Zahlungskontengesetzes. Im Streitfall helfen Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen, die Schlichtungsstellen und die BaFin.

Was ist ein Basiskonto?

Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das Banken nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) jedem berechtigten Verbraucher anbieten müssen. Die Regeln stehen in §§ 30 ff. ZKG und setzen eine EU-Richtlinie um, die in allen Mitgliedstaaten den Zugang zu einem Konto sichern soll. Früher gab es nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, das „Girokonto für jedermann“ – heute ist es ein einklagbares Recht.

Für den Alltag ist das Basiskonto ein vollwertiges Girokonto. Es läuft auf Guthabenbasis und enthält diese Funktionen:

  • Ein- und Auszahlungen von Bargeld
  • Überweisungen, auch per Dauerauftrag
  • Lastschriften
  • Zahlungen mit einer Karte
  • Online-Banking, soweit die Bank es anbietet
  • Führung als P-Konto möglich
Mythos„Ein Basiskonto ist ein Konto zweiter Klasse – das sieht doch jeder.“
FaktDein Basiskonto hat eine ganz normale IBAN. Arbeitgeber, Vermieter oder Vertragspartner erkennen an der Kontonummer nicht, um welche Kontoart es sich handelt. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass es keinen Anspruch auf Dispo oder Kreditkarte gibt.

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Anspruch hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU. Dazu zählen ausdrücklich auch Menschen ohne festen Wohnsitz sowie Asylsuchende und Geduldete. Auf Einkommen, Bonität oder SCHUFA-Einträge kommt es nicht an. Verpflichtet sind grundsätzlich alle Institute, die Zahlungskonten für Verbraucher anbieten – also auch Sparkassen, Genossenschafts- und Direktbanken.

LebenslageAnspruch auf Basiskonto?Hinweis
Konto von der Bank gekündigt, andere Banken lehnen abjaHäufigster Anwendungsfall
Negative SCHUFA, Schulden, PfändungjaAls P-Konto führen lassen
Ohne festen WohnsitzjaPostanschrift klären, z. B. Beratungsstelle
Asylsuchende, GeduldetejaGeeignete Ausweisdokumente nötig
Bereits ein nutzbares Girokonto in Deutschlandin der Regel neinGesetzlicher Ablehnungsgrund
Geschäftskonto für eine FirmaneinAnspruch gilt nur für Verbraucher

Basiskonto beantragen: so gehst du vor

  1. Bank auswählenDu kannst bei jeder Bank beantragen, die Girokonten für Verbraucher anbietet – auch bei der, die dir ein normales Konto verweigert hat. Vergleiche vorher die Entgelte im Preisverzeichnis.
  2. Ausdrücklich „Basiskonto“ beantragenFormuliere klar, dass du ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz beantragst. Viele Banken haben dafür ein eigenes Formular. Ein allgemeiner Kontoeröffnungsantrag kann nach normalen Regeln abgelehnt werden.
  3. Unterlagen vollständig einreichenGültiger Ausweis oder Pass bzw. die für dich vorgesehenen Ausweisdokumente, Anschrift oder Erreichbarkeit, Steuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden. Erst mit dem vollständigen Antrag beginnt die Frist.
  4. Eingang bestätigen lassenDatum und vollständigen Eingang schriftlich bestätigen lassen oder den Antrag nachweisbar einreichen – das ist dein Beleg für die Entscheidungsfrist.
  5. Entscheidung abwarten und nachhaltenDie Bank muss unverzüglich entscheiden, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Eingang des vollständigen Antrags.

Die häufigsten Stolpersteine beim Antrag

  • Normales Konto statt Basiskonto beantragt: Dann prüft die Bank nach ihren üblichen Kriterien, etwa der Bonität – und darf frei ablehnen.
  • Unterlagen unvollständig: Solange etwas fehlt, läuft die Zehn-Tage-Frist nicht. Frag beim Einreichen direkt, ob alles vollständig ist.
  • Kein Nachweis über den Eingang: Ohne Datum kannst du eine verspätete Entscheidung kaum belegen.
  • Nur mündliche Absage: Ein „Das machen wir hier nicht“ am Schalter ist keine wirksame Ablehnung. Bestehe auf einer schriftlichen Entscheidung mit Begründung.
  • Abschreckende Gebühren hingenommen: Vergleiche das Preisverzeichnis mit dem normalen Girokonto derselben Bank.
Vom Antrag zum Konto – und was bei Ablehnung passiert
Antrag vollständig eingereicht Entscheidung unverzüglich, spätestens 10 Geschäftstage Konto ggf. als P-Konto Ablehnung schriftlich, begründet BaFin- Verfahren
Vereinfachte Darstellung nach dem Zahlungskontengesetz, Stand 2026. Parallel zur BaFin ist auch die Schlichtungsstelle möglich.

Tiefer einsteigen? Kapitel 14 „Kontosperre“, Kapitel 3 und Geheimakte G1 „Digitale Selbstverteidigung“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.

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Wann darf die Bank ein Basiskonto ablehnen?

Nur aus Gründen, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Allgemein lassen sie sich in drei Gruppen fassen:

  • Du hast bereits ein nutzbares Zahlungskonto bei einem Institut in Deutschland. Das Basiskonto soll den Zugang sichern, nicht ein Zweitkonto ermöglichen. Hast du ein Konto, das gekündigt ist oder nicht genutzt werden kann, greift dieser Grund in der Regel nicht.
  • Bestimmte Straftaten. Etwa wenn du wegen einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil der Bank, ihrer Mitarbeiter oder Kunden verurteilt wurdest.
  • Geldwäscherechtliche Gründe. Würde die Bank mit der Kontoeröffnung gegen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz verstoßen, darf sie ablehnen.

Eine Ablehnung muss dir die Bank schriftlich bzw. in Textform, unentgeltlich und mit Begründung mitteilen – es sei denn, eine Begründung würde gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, etwa im Geldwäscherecht. Zur Ablehnung gehört auch ein Hinweis, wo du dich beschweren kannst.

Fakt

Bonität, Schulden, SCHUFA-Einträge, fehlendes Einkommen, eine frühere Pfändung oder eine Kündigung durch eine andere Bank sind keine gesetzlichen Ablehnungsgründe. Genau für diese Situationen wurde das Basiskonto geschaffen.

Abgelehnt – was jetzt?

Hältst du die Ablehnung für unberechtigt, oder entscheidet die Bank nicht fristgerecht, hast du zwei kostenlose Wege, die du auch kombinieren kannst:

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe (ersatzweise bei der Deutschen Bundesbank) vermittelt bei Streit um Basiskonto, Entgelte und Kündigung. Für Verbraucher kostenlos.

Parallel lohnt sich ein Antrag bei einer zweiten Bank. Die Verfahren können dauern – und du brauchst das Konto möglichst schnell.

Was kostet ein Basiskonto?

Banken dürfen für das Basiskonto Entgelte verlangen, diese müssen aber angemessen sein. Maßgeblich sind die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten. Ein Basiskonto darf also nicht als „Strafkonto“ mit abschreckenden Gebühren angelegt sein; zu hohe Entgeltklauseln waren bereits Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Vergleiche die Preisverzeichnisse und frag nach, wenn das Basiskonto deutlich teurer ist als das normale Girokonto derselben Bank.

Profi-Tipp

Läuft gegen dich eine Pfändung, beantrage das Basiskonto direkt als P-Konto oder lass es sofort nach der Eröffnung umwandeln – die Bank muss das binnen vier Geschäftstagen erledigen. So bleibt dein monatlicher Grundfreibetrag geschützt. Alles dazu im Ratgeber P-Konto: Pfändungsschutz einfach erklärt.

Girokonto, Basiskonto, P-Konto im Vergleich

MerkmalNormales GirokontoBasiskontoP-Konto
Rechtsanspruch auf Eröffnungneinja (ZKG)Umwandlung ja
Überweisung, Lastschrift, Kartejajaja
Dispo / Kreditkartenach Bonitätkein Anspruchmeist gestrichen
Schutz bei Pfändungneinnur als P-Kontoja, Freibetrag
Kündigung durch Bankmind. 2 Monate Fristnur aus gesetzlichen Gründenwie Grundkonto

Vereinfachte Übersicht, Stand 2026. Ein P-Konto ist keine eigene Kontoart, sondern eine Funktion, die ein bestehendes Girokonto oder Basiskonto erhält.

Warum das Basiskonto auch für die Krisenvorsorge zählt

Das Recht auf ein Basiskonto ist mehr als ein Sozialthema. Es ist dein gesetzliches Sicherheitsnetz für den Fall, dass alle anderen Bankbeziehungen wegbrechen – durch Kündigung, eine Kette von Ablehnungen oder einen Neuanfang nach Umzug, Trennung oder Insolvenz. Wer weiß, dass es diesen Anspruch gibt und wie er durchgesetzt wird, verliert in einer solchen Lage keine Wochen mit Bittbriefen.

Gleichzeitig zeigt das Basiskonto die Grenze jeder Kontolösung: Auch ein Basiskonto braucht Strom, Netz und eine funktionierende Bank. Für die Tage, bis ein neues Konto steht, und für echte Ausfälle hilft nur eine Bargeldreserve zu Hause. Wie groß sie sein sollte und wie du sie sinnvoll stückelst, zeigt der Ratgeber Wie viel Bargeld zu Hause?.

Noch ein praktischer Punkt: Auch beim Wechsel auf ein Basiskonto kannst du die gesetzliche Kontowechselhilfe nutzen. Die neue Bank übernimmt dann den Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften und informiert auf Wunsch deine Zahlungspartner – das spart dir in einer ohnehin stressigen Lage viele einzelne Briefe und Anrufe.

Damit es gar nicht erst so weit kommt

Wer vorher ein Zweitkonto bei einer anderen Bankengruppe eröffnet, braucht im Ernstfall meist kein Basiskonto – das Gehalt läuft einfach auf das andere Konto. Das ist kein Misstrauen gegenüber Banken, sondern Redundanz, wie sie das 3-Konten-System beschreibt. Warum Banken überhaupt kündigen und wie du die Frist nutzt, steht im Ratgeber Konto von der Bank gekündigt; die Sofortschritte bei einer Sperre im Ratgeber Konto gesperrt – was tun?.

Aus dem Handbuch

In Kapitel 14 des Krisenvorsorge-Systems ist das Basiskonto einer von fünf Bausteinen, mit denen du ohne Hauptkonto zahlungsfähig bleibst – zusammen mit Bargeldreserve, Zweitkonto, einer Prioritätenliste für Lastschriften und dem richtigen Gespräch mit Arbeitgeber und Vermieter. Mehr dazu im Krisenvorsorge-System.

Alle Ratgeber zu Sperre, Kontenabruf und Datenschutz findest du in der Übersicht Konto, Kontrolle & Datenschutz.

Häufige Fragen

Bekomme ich ein Basiskonto trotz negativer SCHUFA?

Ja. Eine schlechte Bonität oder negative SCHUFA-Einträge gehören nicht zu den gesetzlichen Ablehnungsgründen. Das Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt, deshalb kommt es auf die Kreditwürdigkeit nicht an.

Bekommen Wohnungslose ein Basiskonto?

Ja, ein fester Wohnsitz ist keine Voraussetzung für den Anspruch. Für Schreiben der Bank brauchst du aber eine Erreichbarkeit; als Postanschrift kann zum Beispiel eine Beratungsstelle dienen. Kläre das bei Antragstellung mit der Bank.

Gibt es beim Basiskonto einen Dispokredit?

Einen Anspruch auf einen Dispo oder eine Kreditkarte gibt es nicht. Das Basiskonto ist auf Guthabenbasis angelegt. Zur Grundausstattung gehört aber eine Zahlungskarte für Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen.

Darf die Bank ein Basiskonto wieder kündigen?

Nur aus gesetzlich geregelten Gründen – etwa wenn das Konto über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurde, für verbotene Zwecke verwendet wurde, bei der Eröffnung falsche Angaben gemacht wurden oder du inzwischen ein weiteres Zahlungskonto in Deutschland hast. Die Kündigung muss begründet werden.

Kann ich ein Basiskonto online beantragen?

Das hängt von der Bank ab. Viele Institute nehmen Basiskonto-Anträge in der Filiale entgegen, manche auch online. Wichtig ist, dass du ausdrücklich ein „Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz“ beantragst und dir den Eingang des vollständigen Antrags bestätigen lässt – damit beginnt die Entscheidungsfrist.

Quellen & weiterführendZahlungskontengesetz (ZKG), §§ 30 ff. (Basiskonto) · Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie) · Zivilprozessordnung (§ 850k ZPO) · BaFin – Verbraucherinformationen zum Basiskonto und Verwaltungsverfahren · Schlichtungsstellen der Bankengruppen und Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank · Verbraucherzentralen

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