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Konto, Kontrolle & Datenschutz

P-Konto: Pfändungsschutz einfach erklärt

Aktualisiert: Lesezeit: 6 Min.Von der Verheimlicht-Redaktion
Kurz beantwortet

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto, auf dem trotz Pfändung jeden Monat ein Grundfreibetrag geschützt bleibt – Stand 2026 über 1.500 €, jährlich zum 1. Juli angepasst (aktuellen Wert prüfen). Jede Person kann ihr bestehendes Konto umwandeln lassen; die Bank muss das binnen 4 Geschäftstagen erledigen (§ 850k ZPO). Mit Bescheinigung steigt der Freibetrag, nicht verbrauchtes Guthaben wird übertragen, und ein Aufpreis ist laut BGH unzulässig.

Eine Kontopfändung kommt ohne Vorwarnung – das ist so gewollt, damit niemand sein Geld vorher abzieht. Der erste Hinweis ist oft die abgelehnte Karte. Das gesetzliche Gegenmittel heißt P-Konto: Es sichert dir trotz Pfändung jeden Monat das Existenzminimum, automatisch und ohne Gericht.

Wissen, keine Rechtsberatung

Stand 2026. Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst – prüfe immer den aktuellen Wert. Deine persönlichen Beträge rechnet dir eine anerkannte Schuldnerberatung meist kostenlos aus.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit einem gesetzlichen Schutzmechanismus: Wird es gepfändet, bleibt pro Kalendermonat ein Guthaben bis zur Höhe des Grundfreibetrags geschützt – egal, ob das Geld aus Lohn, Rente, Sozialleistungen oder einem Geschenk stammt. Du kannst damit weiter Miete überweisen, einkaufen und Lastschriften bedienen.

Die Regeln stehen seit einer Reform Ende 2021 gebündelt in § 850k und §§ 899 ff. der Zivilprozessordnung. Wichtig zu verstehen: Ohne P-Konto gibt es bei einer Kontopfändung keinen automatischen Schutz. Die Bank darf über das gepfändete Guthaben dann nicht mehr nach deinen Anweisungen verfügen.

§ Rechtslage: § 850k ZPO

Jede natürliche Person kann von ihrer Bank verlangen, dass ein bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird – auch wenn das Guthaben bereits gepfändet ist. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen. Jede Person darf nur ein P-Konto führen; bei der Beantragung versicherst du, kein weiteres zu haben.

P-Konto beantragen: so geht's in vier Schritten

  1. Antrag stellenSchriftlich bei deiner Bank – mit dem Formular der Bank oder formlos: „Ich beantrage die Führung meines Kontos [IBAN] als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO. Ich versichere, kein weiteres Pfändungsschutzkonto zu führen.“ Eingang bestätigen lassen.
  2. Frist im Blick behaltenDie Bank hat vier Geschäftstage. Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit – ein Antrag am Freitag wird also frühestens in der folgenden Woche wirksam.
  3. Bescheinigung für Erhöhungen besorgenHast du Unterhaltspflichten oder bekommst Kindergeld für Kinder im Haushalt? Dann reicht der Grundfreibetrag nicht. Die nötige Bescheinigung (§ 903 ZPO) gleich mitbeantragen.
  4. Gläubiger und Forderung klärenLass dir eine Kopie des Pfändungsbeschlusses geben. Erst wenn du weißt, wer was fordert, kannst du mit einer Schuldnerberatung einen Plan machen.
Was kaum jemand weiß

Auch nach einer zugestellten Pfändung ist es nicht zu spät. Gepfändetes Guthaben wird nicht sofort an den Gläubiger ausgezahlt, und das Gesetz sieht für eine Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung einen rückwirkenden Schutz vor. Wer erst eine Woche nach der Pfändung reagiert, hat also noch nicht alles verloren – sollte aber keinen Tag mehr verlieren. Lass dir die Rückwirkung von der Bank schriftlich bestätigen.

Wie hoch ist der Freibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto orientiert sich an den Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen und wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Stand 2026 liegt er bei über 1.500 € pro Monat. Den exakten aktuellen Betrag veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung; jede Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale nennt ihn ebenfalls.

4Geschäftstage bis zur Umwandlung
> 1.500 €Grundfreibetrag pro Monat (Stand 2026, aktuellen Wert prüfen)
3Folgemonate, in die Unverbrauchtes übertragen wird
1P-Konto pro Person

Tiefer einsteigen? Kapitel 14 „Kontosperre“, Kapitel 3 und Geheimakte G1 „Digitale Selbstverteidigung“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.

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Freibetrag erhöhen: Bescheinigung nach § 903 ZPO

Der Grundfreibetrag gilt für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten. Er steigt, wenn du anderen Personen Unterhalt gewährst oder Kindergeld bzw. bestimmte Sozialleistungen für Haushaltsangehörige erhältst. Die Bank berücksichtigt das aber nicht von selbst – du musst es mit einer Bescheinigung nachweisen.

Wer stellt aus?Typischer InhaltHinweis
ArbeitgeberUnterhaltspflichten laut LohnabrechnungOft nur auf Nachfrage
FamilienkasseKindergeld für bestimmte KinderGezielt anfordern
Jobcenter / SozialleistungsträgerLeistungen für die BedarfsgemeinschaftBescheid allein reicht nicht immer
Anerkannte SchuldnerberatungAlle Erhöhungsgründe in einem DokumentMeist kostenlos, oft der schnellste Weg
Anwälte, Steuerberater u. a. geeignete StellenWie obenGgf. kostenpflichtig

In besonderen Fällen – etwa bei Nachzahlungen von Sozialleistungen – kann das Vollstreckungsgericht (bei Behördenpfändungen die Behörde) auf Antrag einen abweichenden Freibetrag festsetzen. Das ist ein Fall für die Schuldnerberatung.

Der Monatsübertrag: Rechenbeispiel

Was du in einem Monat vom geschützten Betrag nicht ausgibst, verfällt nicht. Es wird in die folgenden drei Kalendermonate übertragen. So kannst du zum Beispiel für eine Jahresrechnung ansparen, ohne dass der Gläubiger zugreift.

Beispiel: Wie der Übertrag auf dem P-Konto funktioniert
MONAT 1 Eingang 1.800 € ausgegeben 1.400 € 200 € 200 € Freibetrag 1.600 € MONAT 2 Schutz 1.800 € Freibetrag 1.600 € +200 € geschützt, nicht verbraucht → Übertrag über dem Freibetrag → Gläubiger
Rechenbeispiel mit frei gewählten, gerundeten Beträgen (Freibetrag im Beispiel 1.600 €, ohne Erhöhungsbeträge). Nicht der aktuelle gesetzliche Wert.
Rechenbeispiel

Im Beispiel liegt der Freibetrag bei 1.600 €. Im März gehen 1.800 € Lohn ein, ausgegeben werden 1.400 €. Die 200 € oberhalb des Freibetrags fließen an den Gläubiger. Von den geschützten 1.600 € sind 200 € übrig – sie werden in den April übertragen. Im April sind damit 1.800 € geschützt. Deine echten Beträge hängen vom aktuellen Freibetrag und deinen Bescheinigungen ab.

Kosten, Dispo und Auskunfteien: was du wissen musst

  • Kein Aufpreis: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Bank für das P-Konto kein höheres Entgelt verlangen als für ein vergleichbares normales Girokonto. Steht ein Aufschlag im Preisverzeichnis, frag schriftlich nach.
  • Dispo meist weg: Viele Banken kündigen mit der Umwandlung den Dispositionskredit. Ein Minus auf dem Konto wird dann zum Problem – plane deine Ausgaben entsprechend.
  • Auskunfteien: Banken können das Bestehen eines P-Kontos melden, damit niemand mehrere führt. Bewusst falsche Angaben dazu sind riskant.
  • Gemeinschaftskonto: kann nicht selbst P-Konto sein. Hier muss jeder Mitinhaber seinen Anteil auf ein eigenes P-Konto übertragen lassen.
Mythos„Mit dem P-Konto sind meine Schulden erledigt.“
FaktDas P-Konto schützt nur das Existenzminimum. Die Forderung bleibt bestehen, und alles über dem Freibetrag kann weiter gepfändet werden. Nutze die gewonnene Ruhe, um mit einer Schuldnerberatung einen Plan zu machen – bis hin zu Vergleich oder Insolvenzverfahren.

Die fünf teuersten Fehler bei Pfändung und P-Konto

  • Abwarten: Jeder Tag ohne P-Konto ist ein Tag ohne Zugriff auf Gehalt oder Rente. Der Antrag kostet zehn Minuten.
  • Bescheinigung vergessen: Wer Kinder hat, aber nur den Grundfreibetrag nutzt, verschenkt jeden Monat Geld an den Gläubiger.
  • Geld zu Angehörigen umleiten: Vermögen „beiseitezuschaffen“, um Gläubiger leer ausgehen zu lassen, kann als Vereiteln der Zwangsvollstreckung strafbar sein (§ 288 StGB). Das P-Konto ist der saubere Weg.
  • Auf ein Zweitkonto ausweichen: Gläubiger können Bankverbindungen ermitteln, etwa über den Kontenabruf durch den Gerichtsvollzieher. Ein Zweitkonto schützt vor Störungen, nicht vor Pfändung.
  • Ein zweites P-Konto eröffnen: Pro Person ist nur eines erlaubt – die Versicherung bei Antragstellung ist ernst gemeint.

P-Konto schon vor der Pfändung: lohnt sich das?

Ja, wenn sich Zahlungsprobleme abzeichnen: offene Rechnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungsankündigung des Finanzamts. Die Umwandlung ist jederzeit möglich, nicht erst nach einer Pfändung. Der Vorteil: Kommt die Pfändung, greift der Schutz sofort, und du stehst nicht tagelang ohne Zugriff auf dein Gehalt da. Der Nachteil: Viele Banken streichen mit der Umwandlung den Dispo, und das P-Konto kann an Auskunfteien gemeldet werden. Wer keine Schulden hat und keine erwartet, braucht kein P-Konto.

Wer dagegen bereits Post von Inkassobüros oder Gerichten bekommt, sollte nicht auf die abgelehnte Karte warten – sondern gleichzeitig eine Schuldnerberatung kontaktieren. Dort gibt es oft Wartezeiten, deshalb früh anfragen.

Achtung: Fake-Pfändungen per E-Mail

Betrüger verschicken Mails und SMS mit angeblichen „Pfändungsankündigungen“ und einem Link zur sofortigen Zahlung. Eine echte Kontopfändung wird dir nicht vorher per Link angekündigt – sie wird der Bank zugestellt. Zahle nie über Links aus solchen Nachrichten, sondern prüfe Forderungen selbst beim angeblichen Gläubiger. Wie du solche Maschen erkennst, zeigt der Ratgeber Digitale Selbstverteidigung.

Wenn die Bank kündigt oder kein Konto da ist

Nicht selten folgt auf die Pfändung die Kündigung des Girokontos – mit mindestens zwei Monaten Frist. Dann brauchst du eine neue Bankverbindung. Lehnen Banken ein reguläres Konto ab, hast du Anspruch auf ein Basiskonto, das ebenfalls als P-Konto geführt werden kann. Wie du eine Kündigung einordnest, erklärt der Ratgeber Konto von der Bank gekündigt.

Profi-Tipp

Führe ab dem ersten Tag ein einfaches Protokoll: Datum, mit wem gesprochen, was vereinbart, welche Unterlagen übergeben. Bewahre den Pfändungsbeschluss, deinen P-Konto-Antrag und alle Bescheinigungen in einer Mappe auf. Bei Streit mit der Bank – etwa über die Umsetzung des Freibetrags – hilft die Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe kostenlos.

Aus dem Handbuch

Eine Pfändung ist nur einer von sieben Gründen für eine Kontosperre. In Kapitel 14 des Krisenvorsorge-Systems findest du alle sieben im Überblick, die 72-Stunden-Checkliste, ein Musterschreiben an die Bank und den Plan, wie du ohne Hauptkonto zahlungsfähig bleibst. Mehr dazu in der Leseprobe.

Weitere Gründe, warum Konten gesperrt werden, und die richtigen Sofortschritte findest du im Ratgeber Konto gesperrt – was tun? und in der Übersicht Konto, Kontrolle & Datenschutz.

Häufige Fragen

Wie viel Geld darf auf einem P-Konto sein?

Eine Obergrenze für das Guthaben gibt es nicht. Ohne Pfändung funktioniert das P-Konto wie ein normales Girokonto. Liegt eine Pfändung vor, ist nur der monatliche Freibetrag geschützt (plus Erhöhungsbeträge und Übertrag) – was darüber hinausgeht, kann an den Gläubiger fließen.

Darf die Bank die Umwandlung in ein P-Konto ablehnen?

Nein, für ein bestehendes Zahlungskonto hast du nach § 850k ZPO einen gesetzlichen Anspruch – auch wenn bereits gepfändet ist. Bei einer Neueröffnung gibt es diesen Anspruch nur über das Basiskonto, das ebenfalls als P-Konto geführt werden kann.

Kann ein Gemeinschaftskonto ein P-Konto sein?

Nein. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht selbst als P-Konto geführt werden. Jeder Mitinhaber kann aber verlangen, dass sein Anteil auf ein eigenes P-Konto übertragen wird. Paare mit Schulden eines Partners sollten das frühzeitig klären.

Ist Kindergeld auf dem P-Konto geschützt?

Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen für Haushaltsangehörige können den Freibetrag erhöhen. Dafür brauchst du eine Bescheinigung, etwa von der Familienkasse, dem Sozialleistungsträger oder einer anerkannten Schuldnerberatung, die du der Bank vorlegst.

Erfährt die SCHUFA von meinem P-Konto?

Banken dürfen das Bestehen eines P-Kontos an Auskunfteien melden, damit niemand mehrere P-Konten führt. Was zu dir gespeichert ist, kannst du jederzeit kostenlos per Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Auskunftei erfragen.

Quellen & weiterführendZivilprozessordnung (§§ 834, 850c, 850k, 899 ff., 903 ZPO) · Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz (jährlich zum 1. Juli) · Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (Reform 2021) · Bundesgerichtshof – Rechtsprechung zu P-Konto-Entgelten · Strafgesetzbuch (§ 288 StGB) · Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen – Informationen zum P-Konto

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