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Einlagensicherungs-Check: Ist dein Erspartes geschützt?

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Kurz erklärt

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben bis 100.000 € pro Person und Bank. Alles darüber ist bei einer Bankpleite nicht durch diese Sicherung gedeckt. Der Check rechnet für jede deiner Banken aus, ob und wie viel darüber liegt.

„Mein Geld ist doch versichert“ – ja, aber nur bis zu einer Grenze. Prüfe in einer Minute, ob du darüber liegst.

Was die Einlagensicherung schützt – und was nicht

AnlageGesetzlich geschütztHinweis
Girokonto, Tagesgeld, Festgeld✓bis 100.000 € pro Person und Bank
Wertpapiere im Depot◐Sondervermögen, gehört dir – nicht Teil der Einlagensicherung
Inhaberschuldverschreibungen der Bank, Zertifikate✕Gläubigerrisiko, beim Bail-in betroffen
Bankschließfach-Inhalt✕nicht einlagengesichert, aber kein Bankvermögen
Die unterschätzte Lücke

Wer ein Haus verkauft oder erbt, hat plötzlich viel Geld auf einem Konto. Dafür gibt es befristet einen höheren Schutz bis 500.000 € – aber nur für bestimmte Anlässe und Zeiträume. Details unter Einlagensicherung erklärt.

Aus dem Handbuch

Mit dem 3-Konten-System aus Kapitel 11 des Krisenvorsorge-Systems verteilst du dein Geld so, dass weder eine Bankpleite noch eine Kontosperre alles auf einmal trifft.

Weiterlesen: Bail-in · 3-Konten-System · Depot bei Bankpleite

Häufige Fragen

Gilt die Grenze pro Konto oder pro Bank?

Pro Person und pro Bank. Mehrere Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet – auch über verschiedene Marken derselben Bank hinweg.

Wie werden Gemeinschaftskonten behandelt?

Anteilig: Jeder Kontoinhaber ist bis 100.000 € geschützt, bei zwei Inhabern also bis zu 200.000 € für das Gemeinschaftskonto (unter Berücksichtigung weiterer Konten derselben Personen bei der Bank).

Sind Aktien und ETFs im Depot geschützt?

Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und gehören dir, nicht der Bank. Sie fallen deshalb nicht unter die Einlagensicherung, sind bei einer Bankpleite aber grundsätzlich geschützt.

Wie schnell wird ausgezahlt?

Die gesetzliche Einlagensicherung soll innerhalb von sieben Arbeitstagen erstatten.

Quellen & BerechnungsgrundlageEinlagensicherungsgesetz (EinSiG) · EU-Einlagensicherungsrichtlinie · Entschädigungseinrichtung deutscher Banken

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