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Geld vor Banken schützen

Bail-in erklärt: Wer zahlt, wenn eine Bank pleitegeht?

Aktualisiert: Lesezeit: 7 Min.Von der Verheimlicht-Redaktion
Kurz beantwortet

Ein Bail-in ist die Rettung einer Bank durch ihre eigenen Eigentümer und Gläubiger statt durch Steuergeld. Seit 2016 gilt dafür EU-weit die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD): Erst verlieren Aktionäre, dann Anleihegläubiger – mindestens 8 % der Verbindlichkeiten müssen so getragen werden, bevor ein Abwicklungsfonds hilft. Gedeckte Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank sind ausdrücklich ausgenommen.

Juni 2017: Über Nacht verlieren die Aktionäre einer spanischen Großbank alles, ebenso die Käufer ihrer nachrangigen Anleihen. Die Bank wird für einen symbolischen Euro an einen Konkurrenten verkauft. Die Sparer dagegen merken am Montag fast nichts. Das ist ein Bail-in – und es lohnt sich zu verstehen, warum er so ablief.

Der Bail-in ist das Werkzeug, mit dem Europa seit der Finanzkrise Banken abwickeln will, ohne erneut Milliarden an Steuergeld aufzuwenden. Für Sparer ist er weniger bedrohlich, als viele Videos im Netz behaupten – aber er hat Lücken, die man kennen muss. Vor allem eine, die in vielen Depots schlummert.

Was ist ein Bail-in?

Ein Bail-in ist die Rettung oder Abwicklung einer Bank, bei der die Verluste von den Eigentümern und Gläubigern der Bank selbst getragen werden – nicht vom Staat. Das Gegenteil ist der Bail-out: die Rettung von außen mit Steuergeld, wie sie in der Finanzkrise 2008 vielfach stattfand.

Rechtsgrundlage ist die EU-Bankenabwicklungsrichtlinie BRRD (Richtlinie 2014/59/EU), in Deutschland umgesetzt im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Das Bail-in-Instrument gilt EU-weit seit dem 1. Januar 2016. Zuständig für große Banken im Euroraum ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) in Brüssel, für kleinere deutsche Institute die Abwicklungsbehörde bei der BaFin.

Technisch funktioniert ein Bail-in auf zwei Wegen: Forderungen werden herabgeschrieben (sie verlieren ganz oder teilweise ihren Wert) oder in Aktien der Bank umgewandelt. Aus einem Gläubiger wird so ein Miteigentümer einer angeschlagenen Bank.

2016Bail-in gilt EU-weit nach BRRD
8 %der Verbindlichkeiten tragen Eigentümer und Gläubiger mindestens selbst
100.000 €gedeckte Einlagen pro Person und Bank sind ausgenommen

Die Haftungskaskade: Wer zahlt zuerst?

Ein Bail-in folgt einer festen Reihenfolge, der Haftungskaskade. Jede Stufe wird erst vollständig herangezogen, bevor die nächste an der Reihe ist. Ganz oben stehen diejenigen, die bewusst ein hohes Risiko eingegangen sind und dafür höhere Renditen bekommen haben. Ganz unten stehen die Sparer.

Die Haftungskaskade beim Bail-in
Reihenfolge der Verlustbeteiligung – von oben nach unten 1 Aktionäre (hartes Kernkapital) Bankaktien werden herabgeschrieben – bis zum Totalverlust 2 Zusätzliches Kernkapital (AT1-Anleihen) hoch verzinste Nachranganleihen – Totalverlust möglich 3 Ergänzungskapital & andere nachrangige Verbindlichkeiten z. B. Tier-2-Anleihen, Genussrechte 4 Nicht bevorrechtigte unbesicherte Bankanleihen auch „normale“ Bankanleihen in Privatdepots 5 Sonstige unbesicherte Verbindlichkeiten z. B. Zertifikate der Bank, Einlagen großer Unternehmen 6 Bevorzugte Einlagen – ganz zum Schluss Privatpersonen und kleine Unternehmen: nur der Teil über 100.000 € ✓ Ausgenommen: gedeckte Einlagen bis 100.000 € je Person und Bank geschützt durch die Einlagensicherung – ebenso z. B. Pfandbriefe
Vereinfachte Darstellung nach BRRD/SAG. Die rechtliche Rangfolge innerhalb der Stufen ist feiner gegliedert; Wertpapiere im Depot gehören nicht zur Haftungsmasse der Bank.

Die folgende Tabelle übersetzt die Kaskade in die Frage, die dich als Privatperson interessiert: Was davon könnte ich besitzen – und was hieße das?

StufeTypisch bei PrivatanlegernBail-in-Risiko
1 – Aktien der BankBankaktien im Depotsehr hoch
2–3 – Nachrangkapitalhoch verzinste Nachranganleihen, Genussscheinesehr hoch
4 – Unbesicherte AnleihenBankanleihen, Inhaberschuldverschreibungenhoch
5 – SonstigeZertifikate der Bank, z. B. Discount- oder Bonuszertifikatehoch
6 – Bevorzugte EinlagenGuthaben über 100.000 € bei einer Bankgering
AusgenommenGuthaben bis 100.000 € pro Person und Bankkeins
Außerhalb der KaskadeAktien, ETFs, Anleihen anderer Emittenten im Depotkeins (Sondervermögen)

Die 8-%-Regel: Wie dick ist der Puffer?

Die BRRD verlangt, dass Eigentümer und Gläubiger mindestens 8 % der gesamten Verbindlichkeiten einschließlich Eigenmitteln selbst tragen, bevor Geld aus einem Abwicklungsfonds fließen darf. Diese Regel soll verhindern, dass der Bail-in durch die Hintertür doch wieder zum Bail-out wird.

Rechenbeispiel

Beispiel: Eine Bank hat Verbindlichkeiten und Eigenmittel von zusammen 100 Mrd. €. Bevor der Abwicklungsfonds einspringen darf, müssen Aktionäre und Gläubiger Verluste von mindestens 8 Mrd. € tragen.

Bei einer großen Bank stehen in den Stufen 1 bis 5 meist Milliarden an Eigenkapital, Nachrangkapital und Anleihen. Bevor die Kaskade bei den bevorzugten Einlagen über 100.000 € ankommt, muss also ein sehr großer Teil dieses Puffers aufgebraucht sein.

Zusätzlich müssen Banken eine Mindestquote an „bail-in-fähigen“ Verbindlichkeiten vorhalten (die sogenannte MREL-Quote). Die Aufsicht will so sicherstellen, dass im Ernstfall genug Gläubigerkapital vorhanden ist, das herangezogen werden kann – und die Einlagen möglichst unberührt bleiben.

Tiefer einsteigen? Kapitel 11 „Konten, Einlagensicherung, Plan B“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.

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Bail-in in der Praxis: Zypern und Spanien

Zypern 2013: der Bail-in vor der BRRD

Im März 2013 standen die beiden größten Banken Zyperns vor dem Aus. Der erste Rettungsplan sah eine Abgabe auf alle Bankeinlagen vor – auch auf Guthaben unter 100.000 €. Das zyprische Parlament lehnte ab. Am Ende wurde eine Bank abgewickelt, wobei Einlagen über 100.000 € dort weitgehend verloren gingen. Bei der anderen wurden 47,5 % der Einlagen oberhalb von 100.000 € in Bankaktien umgewandelt. Die Banken blieben rund zwei Wochen geschlossen. Mehr dazu im Ratgeber Zypern 2013.

Spanien 2017: Bail-in nach neuem Recht

Der Fall der spanischen Banco Popular war der erste große Anwendungsfall der neuen Regeln. Aktionäre und Inhaber nachrangiger Anleihen verloren alles, die Bank ging für einen Euro an einen Konkurrenten. Einleger blieben vollständig verschont – genau so, wie es die Kaskade vorsieht.

Fakt

Die zentrale Lehre aus Zypern: Die 100.000-€-Grenze hat am Ende gehalten, im ersten Entwurf stand sie aber zur Disposition. Heute ist der Schutz gedeckter Einlagen im EU-Recht ausdrücklich verankert. Das ist ein echter Fortschritt – aber Gesetze können geändert werden. Streuung schützt in jedem Fall.

Was ein Bail-in für dein Konto bedeutet

Für die allermeisten Sparer lautet die ehrliche Antwort: wenig. Wer pro Bank unter 100.000 € liegt, ist vom Bail-in ausgenommen. Wer mehr hat, steht mit dem überschießenden Teil als bevorzugter Einleger ganz am Ende der Kaskade. Unantastbar ist dieser Teil aber nicht.

Mythos„Beim nächsten Bail-in nimmt der Staat einfach Geld von allen Sparkonten.“
FaktGedeckte Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank sind nach EU-Recht ausdrücklich vom Bail-in ausgenommen. Herangezogen werden zuerst Aktionäre und Gläubiger. Ein Zugriff auf alle Konten wäre kein Bail-in, sondern eine Abgabe – dafür bräuchte es ein eigenes Gesetz.

Rechenbeispiel: 150.000 € bei einer einzigen Bank

Beispiel: Ein Rentner hat nach einem Wohnungsverkauf vor Jahren 150.000 € auf Tagesgeld und Girokonto bei einer einzigen Bank liegen. Davon sind 100.000 € gedeckt und vom Bail-in ausgenommen. Die übrigen 50.000 € sind eine bevorzugte Einlage: Sie würden erst herangezogen, wenn Aktionäre, Nachranggläubiger, Anleihegläubiger und sonstige unbesicherte Gläubiger vollständig ausgeschöpft sind.

Wie wahrscheinlich das ist, hängt von der Größe des Puffers ab – bei einer gut kapitalisierten Bank sehr unwahrscheinlich, bei einer kleinen Bank mit wenig Anleihekapital eher denkbar. Die einfachste Lösung kostet nichts: 50.000 € oder mehr auf ein eigenes Konto bei einer zweiten, unabhängigen Bank verlegen. Danach liegt kein Euro mehr in der Kaskade.

Wichtig ist auch die Abgrenzung der beiden Schutzmechanismen: Die Einlagensicherung zahlt, wenn eine Bank geschlossen und nicht weitergeführt wird. Der Bail-in soll dagegen eine Bank am Leben halten oder geordnet übertragen, damit Konten, Karten und Zahlungsverkehr möglichst ohne Unterbrechung weiterlaufen. Für dich als Sparer ist das zweite Szenario meist das angenehmere.

Das reale Problem für Sparer ist weniger der Verlust als die Unterbrechung. Ein Bail-in wird meist über ein Wochenende vorbereitet; kommt es zu einer Abwicklung oder einem Zahlungsstopp, kann der Zugriff auf Konten bei dieser Bank vorübergehend eingeschränkt sein. Wie du dich gegen solche Tage absicherst, steht im Notfallplan für die Bankenkrise und im 3-Konten-System.

Das unterschätzte Risiko: Bankprodukte im eigenen Depot

Das größte Bail-in-Risiko für Privatanleger sind nicht ihre Einlagen, sondern Produkte, die ihnen die eigene Bank verkauft hat: Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen und Bankanleihen. Sie liegen zwar im Depot, sind rechtlich aber eine Forderung gegen genau diese Bank – und stehen in der Kaskade deutlich vor den Einlagen.

Was kaum jemand weiß

Wer bei Bank A ein Girokonto, ein Tagesgeld und ein Depot mit Zertifikaten von Bank A hat, trägt ein doppeltes Risiko: Bei einer Schieflage stehen die Zertifikate weit vorn in der Haftungskaskade, und die Einlagen derselben Bank sind nur bis 100.000 € gesichert. Aktien und ETFs im selben Depot sind dagegen als Sondervermögen geschützt. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Depot bei Bankpleite.

Besonders riskant sind hoch verzinste Nachranganleihen von Banken (Stufen 2 und 3). Wie schnell sie wertlos werden können, zeigte 2023 die Notübernahme der Credit Suisse: Dort wurden AT1-Anleihen in Milliardenhöhe vollständig abgeschrieben – nach Schweizer Recht, aber mit genau der Wirkung, die diese Papiere vertraglich vorsehen.

In 5 Schritten dein Bail-in-Risiko prüfen

  1. Guthaben pro Bank addierenAlle Konten derselben Banklizenz zusammenrechnen, Gemeinschaftskonten anteilig. Liegt irgendwo mehr als 100.000 €? Die Details stehen im Ratgeber Einlagensicherung.
  2. Depotauszug nach Emittenten durchsehenBei jedem Zertifikat und jeder Anleihe steht, wer sie ausgegeben hat. Taucht dort deine eigene Bank auf, ist das ein Klumpenrisiko.
  3. Nachrangige Papiere identifizierenBegriffe wie „nachrangig“, „AT1“, „Tier 2“ oder „Genussschein“ im Produktnamen oder Basisinformationsblatt bedeuten: weit oben in der Kaskade.
  4. Zweite Bankengruppe einbindenEin Konto mit eigener Karte bei einer Bank aus einer anderen Gruppe stellt sicher, dass du zahlungsfähig bleibst, wenn eine Bank abgewickelt wird.
  5. Bargeld für die ÜberbrückungEine Reserve für ein bis zwei Wochen Kassenausgaben deckt die Tage, in denen Konten eingeschränkt sein könnten.
Im Handbuch

In Kapitel 11 des Krisenvorsorge-Systems findest du eine Übersicht, welche Anlageform wie geschützt ist – Einlagensicherung, Bail-in-Risiko und Verfügbarkeit nebeneinander –, und in Kapitel 3 die Einordnung, was Bail-in, Lastenausgleich und Vermögensabgaben rechtlich unterscheidet. Einen ersten Eindruck gibt die kostenlose Leseprobe. Alle Ratgeber zum Thema findest du in der Übersicht Geld vor Banken schützen.

Häufige Fragen

Kann mein Sparkonto bei einem Bail-in herangezogen werden?

Guthaben bis 100.000 € pro Person und Bank sind vom Bail-in ausdrücklich ausgenommen. Nur der Teil darüber kann herangezogen werden – und auch der erst ganz am Ende der Haftungskaskade, nach Aktionären und Anleihegläubigern.

Seit wann gibt es den Bail-in in der EU?

Die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD, Richtlinie 2014/59/EU) wurde 2014 beschlossen; das Bail-in-Instrument gilt EU-weit seit 1. Januar 2016. In Deutschland ist sie im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt.

Was ist der Unterschied zwischen Bail-in und Bail-out?

Beim Bail-out rettet der Staat eine Bank mit Steuergeld, wie vielfach in der Finanzkrise 2008. Beim Bail-in tragen zuerst die Eigentümer und Gläubiger der Bank die Verluste, öffentliche Mittel kommen – wenn überhaupt – erst danach.

Sind Zertifikate bei einem Bail-in geschützt?

Nein. Zertifikate sind Schuldverschreibungen der ausgebenden Bank. Sie fallen weder unter die Einlagensicherung noch unter den Schutz des Depots als Sondervermögen und können bei einem Bail-in deutlich vor den Einlagen herangezogen werden.

Wer entscheidet über einen Bail-in?

Für große Banken im Euroraum ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) in Brüssel zuständig, für kleinere deutsche Institute die nationale Abwicklungsbehörde bei der BaFin. Ein Bail-in wird in der Regel über ein Wochenende vorbereitet und umgesetzt.

Quellen & weiterführendRichtlinie 2014/59/EU (BRRD) · Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) · Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRM-Verordnung) · Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB) · BaFin – Abwicklung von Banken · Kreditwesengesetz, § 46f · Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

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