Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld auf der Bank?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben auf Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten bis 100.000 € pro Person und pro Bank – nicht pro Konto. Mehrere Marken mit einer gemeinsamen Banklizenz zählen als eine Bank. Im Pleitefall muss die Entschädigung binnen 7 Arbeitstagen fließen; für bestimmte Lebensereignisse gilt befristet ein Schutz bis 500.000 €. Wertpapiere im Depot fallen nicht darunter – sie bleiben ohnehin dein Eigentum.
„100.000 € sind gesichert“ – diesen Satz kennt fast jeder. Doch ob dein Erspartes im Ernstfall wirklich vollständig zurückkommt, entscheidet sich an Details, die kaum jemand prüft: wie viele Banken du tatsächlich hast, wem ein Gemeinschaftskonto zugerechnet wird und was überhaupt als „Einlage“ zählt.
Diese Seite erklärt dir die Einlagensicherung so, dass du danach in 15 Minuten selbst prüfen kannst, ob dein Geld vollständig gedeckt ist. Panik ist dabei fehl am Platz: Das System funktioniert. Aber es funktioniert nur innerhalb seiner Regeln – und die solltest du kennen.
Was ist die Einlagensicherung?
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schutz, der Sparern ihre Bankguthaben bis zu einer festen Höchstgrenze ersetzt, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird. Grundlage in Deutschland ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das die EU-Richtlinie 2014/49/EU umsetzt. Deshalb gilt in allen EU-Staaten dieselbe Grundsumme.
Wichtig für das Verständnis: Dein Kontoguthaben ist rechtlich kein Geld in einem Tresor, sondern eine Forderung gegen deine Bank. Die Bank arbeitet mit deinem Geld und schuldet dir nur einen gleich hohen Betrag. Geht sie pleite, springt bis zur Grenze die Sicherungseinrichtung ein – finanziert aus Beiträgen der Banken, nicht aus deinem Konto.
100.000 € pro Person und Bank – nicht pro Konto
Die Grenze von 100.000 € gilt pro Einleger und pro Kreditinstitut. Alle Einlagen, die du bei derselben Bank hast, werden zusammengezählt: Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch, auch Guthaben auf dem Verrechnungskonto deines Depots. Mehrere Konten bei einer Bank vervielfachen den Schutz also nicht.
Umgekehrt gilt: Jede weitere Bank mit eigener Banklizenz bringt eine eigene Sicherungsgrenze mit. Wer mehr als 100.000 € auf der hohen Kante hat, teilt deshalb auf mehrere unabhängige Institute auf. Auch für kleinere Beträge ist das sinnvoll – aus einem anderen Grund, zu dem wir gleich kommen.
Beispiel: Eine Sparerin hat 180.000 € zurückgelegt.
Variante A: alles bei Bank A → 100.000 € gesichert, 80.000 € ungesichert.
Variante B: 90.000 € bei Bank A, 90.000 € bei einer Zweitmarke von Bank A → rechtlich eine Bank, 80.000 € ungesichert.
Variante C: 90.000 € bei Bank A, 90.000 € bei Bank B mit eigener Banklizenz → vollständig gesichert, zwei Sicherungsgrenzen, zwei Zugriffswege.
Faustregel: Bleibe pro Bank mit etwas Abstand unter 100.000 €, damit auch gutgeschriebene Zinsen noch gedeckt sind.
Viele Marken, eine Bank: die Zweitmarken-Falle
Manche Banken treten unter mehreren Namen auf – etwa mit einer Direktbank-Marke für Tagesgeld und einer Filialmarke für Girokonten. Haben beide Marken nur eine gemeinsame Banklizenz, sind sie rechtlich ein einziges Institut mit einer einzigen Sicherungsgrenze. Wer bei „Marke X“ und „Marke Y“ je 80.000 € anlegt, hat womöglich 60.000 € ohne gesetzlichen Schutz.
Ob zwei Marken zusammengehören, siehst du nicht am Logo, sondern an zwei Stellen:
- Impressum der Website: Welche juristische Person steht dort? Gleiche Firma und gleiche Registernummer bedeuten: eine Bank.
- Informationsbogen für den Einleger: Jede Bank muss ihn dir vor Vertragsschluss aushändigen und danach mindestens einmal jährlich zur Verfügung stellen. Er nennt das zuständige Sicherungssystem und weist darauf hin, wenn mehrere Marken zu einem Institut gehören.
Zinsportale vermitteln Tages- und Festgeld bei Banken in ganz Europa. Das ist legal und oft gut verzinst. Für Banken mit Sitz in einem anderen EU-Land gilt aber die Einlagensicherung des Herkunftslandes. Die Grundsumme ist überall 100.000 €, die Finanzkraft des Sicherungsfonds und im Extremfall des Staates dahinter jedoch nicht. Prüfe außerdem, in welcher Sprache und über welchen Weg die Entschädigung abgewickelt würde.
Gemeinschaftskonto: Wie wird gerechnet?
Bei Gemeinschaftskonten wird das Guthaben den Kontoinhabern anteilig zugerechnet – ohne besondere Vereinbarung zu gleichen Teilen. Jeder Anteil wird dann mit den übrigen Einlagen derselben Person bei derselben Bank addiert. Erst die Summe pro Person wird mit der Grenze von 100.000 € verglichen.
| Beispiel-Paar bei einer Bank | Anteil Partner 1 | Anteil Partner 2 | Voll gesichert? |
|---|---|---|---|
| Gemeinschaftskonto 160.000 € | 80.000 € | 80.000 € | ✓ |
| Gemeinschaftskonto 160.000 € + Einzel-Tagesgeld Partner 1: 40.000 € | 120.000 € | 80.000 € | ✕ 20.000 € offen |
| Gemeinschaftskonto 160.000 € bei Bank A, Einzel-Tagesgeld 40.000 € bei Bank B | 80.000 € + 40.000 € | 80.000 € | ✓ |
Die häufigste Lücke entsteht also nicht durch das Gemeinschaftskonto selbst, sondern durch das zusätzliche Einzelkonto bei derselben Bank, das man beim Rechnen vergisst.
Was die Einlagensicherung nicht schützt
Gesichert sind Einlagen – also Guthaben, die die Bank dir zurückzahlen muss. Viele Bankprodukte sehen ähnlich aus, sind rechtlich aber etwas anderes. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Produkt | Einlagensicherung | Was stattdessen gilt |
|---|---|---|
| Girokonto, Tagesgeld, Festgeld | ✓ | bis 100.000 € pro Person und Bank |
| Sparbuch, Spareinlagen | ✓ | bis 100.000 € pro Person und Bank |
| Namens-Sparbriefe | ✓ | im Informationsbogen prüfen |
| Guthaben in Fremdwährung | ✓ | Erstattung in Euro |
| Aktien, ETFs, fremde Anleihen im Depot | ✕ | Sondervermögen – bleiben dein Eigentum |
| Zertifikate und Anleihen der eigenen Bank | ✕ | ungesicherte Forderung gegen die Bank |
| Inhalt des Bankschließfachs | ✕ | bleibt dein Eigentum, aber keine Entschädigung bei Verlust |
| Einlagen von Banken, Versicherungen, Behörden | ✕ | gesetzlich ausgenommen |
Die gefährlichste Zeile ist die hervorgehobene: Zertifikate und Inhaberschuldverschreibungen, die deine Bank selbst ausgegeben hat, liegen zwar in deinem Depot, sind aber eine Forderung gegen genau diese Bank. Sie sind weder durch die Einlagensicherung noch durch das Depot-Sondervermögen geschützt. Warum Aktien und ETFs dagegen sicher sind, erklärt der Ratgeber Depot bei Bankpleite; welche Gläubiger bei einer Bankenrettung zuerst zahlen, steht unter Bail-in erklärt.
Tiefer einsteigen? Kapitel 11 „Konten, Einlagensicherung, Plan B“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.
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Stellt die Finanzaufsicht fest, dass eine Bank ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann, tritt der Entschädigungsfall ein. Ab dann muss die zuständige Sicherungseinrichtung die gedeckten Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen erstatten. Das ist im internationalen Vergleich schnell.
Die Bank schließt die Schalter
Oft geht ein Zahlungsverbot der Aufsicht voraus. Karten, Überweisungen und Online-Banking bei dieser Bank funktionieren ab jetzt nicht mehr.
Entschädigungsfall wird festgestellt
Die Finanzaufsicht stellt offiziell fest, dass die Bank nicht mehr zahlen kann. Ab jetzt läuft die Frist; die Sicherungseinrichtung informiert die Kunden über das Verfahren.
Erstattung der gedeckten Einlagen
In der Regel per Überweisung – du brauchst also ein Konto bei einer anderen Bank, auf das das Geld fließen kann.
Ungedeckte Beträge im Insolvenzverfahren
Alles über der Grenze meldest du als Forderung an. Ob und wann davon etwas zurückkommt, ist offen.
Sieben Arbeitstage klingen kurz. Mit Wochenenden und Feiertagen können daraus aber fast zwei Kalenderwochen werden – zwei Wochen, in denen Miete, Strom und Einkäufe trotzdem fällig sind. Wer nur ein einziges Konto hat, ist in dieser Zeit trotz voller Sicherung zahlungsunfähig. Genau dafür gibt es das 3-Konten-System und eine kleine Bargeldreserve zu Hause.
Befristet höherer Schutz bis 500.000 €
Für bestimmte Lebensereignisse sieht das Einlagensicherungsgesetz einen zeitlich begrenzten Zusatzschutz vor. Hohe Guthaben, die zum Beispiel aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, aus einer Erbschaft, aus Heirat oder Scheidung, aus dem Renteneintritt, einer Abfindung oder einer Versicherungsleistung stammen, sind für sechs Monate nach der Gutschrift bis zu 500.000 € gesichert.
Der Haken: Im Ernstfall musst du den Anlass nachweisen. Bewahre Kaufvertrag, Erbschein, Auflösungsvertrag oder Bescheid deshalb griffbereit auf. Und nutze die sechs Monate, um größere Beträge in Ruhe auf mehrere Banken oder andere Anlageformen zu verteilen – der Zusatzschutz ist eine Übergangslösung, kein Dauerzustand.
Gesetzlich, freiwillig, Institutssicherung: die drei Systeme
Deutschland hat ein mehrschichtiges Sicherungssystem, das oft missverstanden wird. Welches System für dich gilt, hängt von der Bankengruppe ab:
Private Banken
Gesetzlich über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis 100.000 €. Viele sind zusätzlich im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands. Darauf besteht aber kein Rechtsanspruch, und die Grenzen wurden schrittweise abgesenkt.
Sparkassen & Genossenschaftsbanken
Institutssicherung: Der Verbund soll verhindern, dass ein Mitglied überhaupt ausfällt. Das System ist zugleich als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt – 100.000 € pro Person und Bank gelten auch hier.
Banken aus dem EU-Ausland
Wer in Deutschland nur über eine Zweigniederlassung oder ein Portal aktiv ist, unterliegt der Sicherung des Herkunftslandes. Grundsumme gleich, Leistungsfähigkeit unterschiedlich.
Unterschiedliche Sicherungssysteme sind nicht nur eine Frage der Höhe, sondern auch der Unabhängigkeit. Viele Institute derselben Gruppe teilen sich Rechenzentren. Wer seine Konten auf verschiedene Bankengruppen verteilt, streut deshalb gleich zwei Risiken: Pleite und IT-Ausfall. Im Krisenvorsorge-System zeigen wir in Kapitel 11, wie du die drei Konten konkret aufteilst und welche Karten-Kombination ausfallsicher ist.
Rechner: Wie viel deines Geldes ist gesichert?
Trage deine Guthaben pro Bank ein. Der Check zeigt dir, welcher Anteil über der gesetzlichen Grenze liegt – und ob du Marken oder Gemeinschaftskonten doppelt gezählt hast.
Checkliste: deine Einlagensicherung in 15 Minuten prüfen
- Alle Konten auflisten: Bank, Kontoart, Guthaben – auch Depot-Verrechnungskonten und Festgelder.
- Für jede Bank den Informationsbogen für den Einleger aufrufen und das Sicherungssystem notieren.
- Prüfen, ob zwei deiner „Banken“ dieselbe Banklizenz haben (Impressum, Informationsbogen).
- Gemeinschaftskonten anteilig zu den Einzelkonten jeder Person addieren.
- Summe pro Person und Bank mit 100.000 € vergleichen – inklusive erwarteter Zinsen.
- Depot prüfen: Stehen dort Zertifikate oder Anleihen deiner eigenen Bank?
- Sicherstellen, dass du ein Konto bei einer zweiten, unabhängigen Bank hast, auf das eine Entschädigung fließen kann.
- Belege für den 500.000-€-Sonderschutz ablegen, falls ein Immobilienverkauf oder eine Erbschaft ansteht.
Liegt nach dieser Prüfung alles unter der Grenze und verteilt auf mindestens zwei Bankengruppen, ist dein Kontoguthaben so gut geschützt, wie es das System erlaubt. Was darüber hinaus in einer echten Bankenkrise zählt, fasst die Übersicht Geld vor Banken schützen zusammen. Wenn du ein Konto in einem anderen EU-Land als dritte Säule erwägst, lies vorher Konto im Ausland eröffnen.
Lege dir eine einseitige Kontenübersicht auf Papier an: Bank, IBAN, Sicherungssystem, Guthaben-Obergrenze, Sperrnummer. Sie gehört in die Dokumentenmappe. Im Ernstfall musst du nicht suchen, sondern nur nachlesen. Eine fertige Vorlage dafür steckt im Krisenvorsorge-System im Bonus „Checklisten & Vorlagen“.
Häufige Fragen
Ist mein Geld auf der Bank bis 100.000 € sicher?
Ja, Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank sind in Deutschland und der gesamten EU gesetzlich gesichert. Alle Konten bei derselben Bank werden dafür zusammengerechnet. Gesichert ist der Betrag – nicht die sofortige Verfügbarkeit.
Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Bank?
Pro Bank. Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch beim selben Institut zählen zusammen. Wer bei einer Bank drei Konten mit je 50.000 € hat, ist mit 100.000 € gesichert, nicht mit 150.000 €.
Wie viel ist auf einem Gemeinschaftskonto gesichert?
Das Guthaben wird den Inhabern anteilig zugerechnet, im Zweifel zu gleichen Teilen. Ein Paar kann so bis zu 200.000 € gesichert haben – aber nur, wenn keiner der beiden weitere Einlagen bei derselben Bank hat, denn die werden mit dem Anteil zusammengerechnet.
Wie lange dauert die Auszahlung, wenn eine Bank pleitegeht?
Die Sicherungseinrichtung muss gedeckte Einlagen innerhalb von sieben Arbeitstagen erstatten. Wegen Wochenenden und Feiertagen können das knapp zwei Kalenderwochen sein. Ein Konto bei einer zweiten Bank überbrückt diese Zeit.
Sind Sparkassen und Volksbanken anders abgesichert?
Sie gehören Institutssicherungssystemen an, die vor allem verhindern sollen, dass ein Mitgliedsinstitut überhaupt ausfällt. Diese Systeme sind zugleich als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt – der Anspruch auf 100.000 € pro Person und Bank gilt also auch hier.
Ist Geld bei einer ausländischen Bank über ein Zinsportal sicher?
Es gilt die Einlagensicherung des Herkunftslandes der Bank. Die Grundsumme von 100.000 € ist EU-weit gleich, die Finanzkraft des jeweiligen Sicherungsfonds aber nicht. Prüfe vor der Anlage Sitzland, Sicherungssystem und Sprache des Entschädigungsverfahrens.