Das komplette SystemZum System →
Enteignung & Vermögensschutz

Zypern 2013: Als Sparer über Nacht enteignet wurden

Aktualisiert: Lesezeit: 6 Min.Von der Verheimlicht-Redaktion
Kurz beantwortet

Im März 2013 wurden in Zypern erstmals in der Eurozone Bankkunden zur Rettung ihrer Banken herangezogen. Der erste Plan sah eine Abgabe auf alle Einlagen vor, auch unter 100.000 €, und scheiterte im Parlament. Am Ende wurde die Laiki Bank abgewickelt – Einlagen über 100.000 € gingen dort weitgehend verloren –, und bei der Bank of Cyprus wurden 47,5 % der Einlagen über 100.000 € in Bankaktien umgewandelt. Einlagen bis 100.000 € blieben geschützt, die Banken waren rund zwei Wochen geschlossen.

Samstag, 16. März 2013. In Zypern ziehen Menschen an den Geldautomaten Bargeld, so viel sie können. In der Nacht hatten die Euro-Finanzminister beschlossen, eine Abgabe auf alle Bankguthaben zu erheben – auch auf das Sparbuch der Rentnerin. Die Banken bleiben fast zwei Wochen geschlossen. Zypern wird zum Lehrstück dafür, dass Bankguthaben nicht dasselbe ist wie Geld in der Hand.

Hier erfährst du, was in Zypern genau passiert ist, wer wie viel verloren hat, was sich seitdem rechtlich geändert hat – und welche nüchternen Lehren du daraus für dein eigenes Geld ziehen kannst.

Was ist in Zypern 2013 passiert?

Zypern 2013 war der erste Fall in der Eurozone, in dem Bankkunden direkt an der Rettung ihrer Banken beteiligt wurden. Statt die Banken allein mit Steuergeld zu stützen („Bail-out“), wurden Einleger mit Guthaben über 100.000 € herangezogen („Bail-in“). Bei der Bank of Cyprus wurden 47,5 % dieser Einlagen in Bankaktien umgewandelt, die Laiki Bank wurde abgewickelt.

47,5 %der Einlagen über 100.000 € bei der Bank of Cyprus in Aktien umgewandelt
100.000 €Grenze, bis zu der Einlagen geschützt blieben
≈ 2 WochenBanken geschlossen
≈ 2 Jahrebis zur vollständigen Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen

Die Vorgeschichte: Warum Zyperns Banken in Not gerieten

Zyperns Bankensektor war im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung des kleinen Landes riesig – seine Bilanzsumme betrug ein Vielfaches des Bruttoinlandsprodukts. Viele Einlagen stammten aus dem Ausland, unter anderem aus Russland, angelockt durch vergleichsweise hohe Zinsen und niedrige Unternehmenssteuern.

Gleichzeitig hatten die großen zyprischen Banken stark in griechische Staatsanleihen investiert. Als Griechenland 2012 einen Schuldenschnitt mit privaten Gläubigern durchführte, rissen diese Verluste große Löcher in die Bilanzen. Zypern beantragte 2012 Hilfe bei den Euro-Partnern. Monatelang wurde verhandelt – bis im März 2013 die Zeit ablief.

Ablauf: Die entscheidenden Tage im März 2013

2012

Hilfsantrag

Nach Verlusten durch den griechischen Schuldenschnitt beantragt Zypern Finanzhilfe bei den Euro-Staaten.

16.03.2013

Erster Rettungsplan

Die Eurogruppe einigt sich auf eine einmalige Abgabe auf alle Bankeinlagen: 6,75 % auf Guthaben bis 100.000 €, 9,9 % darüber. Die Banken bleiben geschlossen, Überweisungen werden gestoppt.

19.03.2013

Parlament sagt Nein

Das zyprische Parlament lehnt die Abgabe ab – kein einziger Abgeordneter stimmt dafür. Europaweit wächst die Sorge um das Vertrauen in die Einlagensicherung.

25.03.2013

Zweiter Plan: Bail-in

Neue Einigung: Einlagen bis 100.000 € bleiben unangetastet. Die Laiki Bank wird abgewickelt, die Bank of Cyprus über ihre großen Einleger rekapitalisiert. Im Gegenzug fließt ein Hilfspaket von rund 10 Mrd. €.

28.03.2013

Banken öffnen wieder

Nach rund zwei Wochen öffnen die Filialen – mit täglichen Abhebelimits, Beschränkungen für Auslandsüberweisungen und Bargeldausfuhr.

Sommer 2013

Endgültige Quote

Für die Bank of Cyprus wird festgelegt: 47,5 % der Einlagen über 100.000 € werden in Aktien der Bank umgewandelt.

2015

Ende der Kontrollen

Rund zwei Jahre nach der Krise werden die letzten Kapitalverkehrskontrollen aufgehoben.

Tiefer einsteigen? Kapitel 9 „Die Vermögens-Pyramide“ und Kapitel 3 im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.

Leseprobe ansehen →

Wer hat wie viel verloren?

Die Folgen hingen davon ab, bei welcher Bank man war und wie viel Guthaben man dort hatte. Entscheidend war die Grenze von 100.000 € pro Person und Bank – die Grenze der gesetzlichen Einlagensicherung.

BankEinlagen bis 100.000 €Einlagen über 100.000 €
Laiki Bank (abgewickelt)geschützt, auf die Bank of Cyprus übertragenin die Abwicklung, weitgehend verloren
Bank of Cyprus (rekapitalisiert)geschützt47,5 % in Bankaktien umgewandelt, Rest zeitweise gebunden
Übrige Banken in Zyperngeschütztkeine Umwandlung, aber Abhebelimits und Kapitalverkehrskontrollen

Vereinfachte Darstellung. Einzelheiten, etwa zur Behandlung von Krediten beim selben Institut, waren komplexer.

Die Kosten, die in keiner Quote stehen

Die Prozentzahlen erzählen nur einen Teil der Geschichte. Nach der Wiedereröffnung durften Kunden zunächst nur kleine Beträge pro Tag abheben – anfangs in der Größenordnung von 300 € pro Person und Bank. Wer ins Ausland reiste, durfte nur wenig Bargeld mitnehmen, Überweisungen ins Ausland brauchten eine Genehmigung. Unternehmen konnten Lieferanten nicht bezahlen, Löhne kamen verspätet, Kredite wurden fällig, während Guthaben gesperrt waren.

Betroffen waren damit auch Menschen, deren Einlagen formal vollständig geschützt blieben. Ihr Geld war nicht weg – aber es war über Wochen und Monate nur eingeschränkt nutzbar. Genau diese Lücke zwischen „gesichert“ und „verfügbar“ ist die eigentliche Lehre für Sparer in ganz Europa.

Rechenbeispiel

Beispiel: Eine Unternehmerin hat 300.000 € auf einem Konto bei der Bank of Cyprus.

Geschützt: 100.000 €
Ungesicherter Teil: 200.000 €
Davon in Bankaktien umgewandelt (47,5 %): 95.000 €
Bleibt als Guthaben: 205.000 € – davon ein Teil vorübergehend nicht verfügbar

Hätte sie das Geld auf drei Banken zu je 100.000 € verteilt, wäre die Einlagensicherung bei jeder einzelnen Bank voll wirksam gewesen. Liquide wäre sie trotzdem nicht sofort gewesen – wegen der Bankschließung und der Limits.

Zwei Pläne, zwei Ergebnisse
Plan 1 · 16. März (abgelehnt) Einlagen bis 100.000 € 6,75 % Einlagen über 100.000 € 9,9 % Plan 2 · 25. März (umgesetzt, Bank of Cyprus) Einlagen bis 100.000 € 0 % Einlagen über 100.000 € 47,5 % Rot = Anteil, der abgegeben bzw. in Bankaktien umgewandelt werden sollte
Plan 1 wäre eine Abgabe auf alle Einlagen gewesen, Plan 2 war ein Bail-in nur oberhalb der Einlagensicherung. Bei der Laiki Bank gingen ungesicherte Einlagen weitgehend verloren (nicht dargestellt).

Abgabe oder Bail-in: Was rechtlich passiert ist

Der Unterschied zwischen den beiden Plänen ist mehr als ein Detail. Der erste Plan war im Kern eine Abgabe auf alle Bankguthaben – auch auf jene, die eigentlich von der Einlagensicherung geschützt sein sollten. Genau das sorgte europaweit für Alarm, denn es stellte das Versprechen „bis 100.000 € ist dein Geld sicher“ grundsätzlich infrage.

Der zweite Plan war ein Bail-in: Die Gläubiger der Bank – und ungesicherte Einleger sind rechtlich Gläubiger – tragen Verluste, bevor Steuergeld fließt. Dieses Prinzip hat die EU danach verbindlich geregelt. Seit 2016 gilt die Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) mit einer festen Haftungsreihenfolge, und die Einlagensicherung von 100.000 € pro Person und Bank ist EU-weit harmonisiert. Wie die Haftungskaskade genau aussieht, erklärt der Artikel Bail-in erklärt: Wer zahlt, wenn eine Bank pleitegeht?

Mythos„In Zypern haben alle Sparer ihr Geld verloren.“
FaktIn der umgesetzten Lösung blieben Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank vollständig erhalten. Hart getroffen wurden größere Guthaben – oft von Unternehmen, Vereinen und vermögenden Privatleuten. Für alle spürbar waren aber Bankschließung, Abhebelimits und Kapitalverkehrskontrollen. Die Lehre lautet also nicht „alles weg“, sondern „gesichert ist nicht gleich verfügbar“.

Könnte so etwas in Deutschland passieren?

Ein Bail-in ist auch in Deutschland geltendes Recht – über das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das die BRRD umsetzt. Er betrifft aber immer eine einzelne Bank in Schieflage, nicht pauschal alle Sparer im Land. Gedeckte Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank sind ausgenommen. Was die Einlagensicherung abdeckt und wo ihre Lücken liegen, zeigt der Ratgeber Einlagensicherung: Wie sicher ist dein Geld auf der Bank?

Realistischer als ein Verlust gesicherter Einlagen ist das, was in Zypern alle traf: Geld, das zwar da ist, aber vorübergehend nicht erreichbar. Auch das deutsche Bankaufsichtsrecht kennt Notfallbefugnisse, mit denen Zahlungen eines Instituts gestoppt oder in einer schweren Krise der Bankverkehr vorübergehend eingestellt werden kann. Griechenland erlebte 2015 eine ähnliche Situation mit wochenlanger Bankschließung und Abhebelimits – mehr dazu unter Bankfeiertag & Abhebelimit: Lehren aus Zypern und Griechenland.

Die 5 Lehren aus Zypern für dein Geld

  1. Pro Bank unter 100.000 € bleibenDie Einlagensicherung gilt pro Person und Bank, nicht pro Konto. Zwei Marken derselben Bankengruppe zählen oft als eine Bank.
  2. Mehrere unabhängige Banken nutzenWer bei einer Schließung ein Konto bei einem anderen Institut hat, bleibt zahlungsfähig. Ein bewährtes Modell ist das 3-Konten-System: Alltag, Reserve, Notfall.
  3. Bargeld zu Hause haltenIn Zypern entschieden die ersten Tage. Wer eine Reserve für zwei bis vier Wochen hatte, war von Abhebelimits unabhängig. Wie viel sinnvoll ist, steht in Wie viel Bargeld zu Hause?
  4. Wertpapiere sind kein GuthabenAktien, ETF-Anteile und Anleihen fremder Emittenten im Depot gehören dir als Sondervermögen und fallen nicht in die Haftungsmasse der Depotbank. Bankeigene Zertifikate und Bankanleihen dagegen schon.
  5. Vorsorge passiert vorherDie Entscheidung fiel an einem Wochenende, die Banken waren geschlossen, bevor jemand reagieren konnte. Umschichten nach der Nachricht war unmöglich.
Achtung

Panik ist der schlechteste Ratgeber. Wer bei jedem Gerücht sein Konto leerräumt, große Summen bar zu Hause stapelt oder in überteuerte „Krisenprodukte“ flüchtet, schafft sich neue Risiken: Einbruch, Brand, fehlende Versicherung, Verlust durch Aufschläge. Zypern zeigt, dass eine ruhige, breite Aufstellung reicht – die Grenze von 100.000 € hat am Ende gehalten.

Im Handbuch vertieft

Im Krisenvorsorge-System ordnet Kapitel 3 Zypern, Lastenausgleich und Bail-in in eine gemeinsame Zeitleiste ein, Kapitel 11 zeigt das 3-Konten-System Schritt für Schritt und die Checkliste für einen Bankwechsel in 48 Stunden. Den Überblick über alle Schutzbausteine findest du auf der Seite Enteignung & Vermögensschutz; das komplette Handbuch gibt es unter Krisenvorsorge-System.

Häufige Fragen

Was ist 2013 in Zypern passiert?

Die beiden größten Banken Zyperns standen vor dem Zusammenbruch. Als Bedingung für ein Hilfspaket der Euro-Staaten und des IWF wurden Einleger mit Guthaben über 100.000 € herangezogen: Die Laiki Bank wurde abgewickelt, bei der Bank of Cyprus wurden 47,5 % der ungesicherten Einlagen in Aktien umgewandelt.

Haben die Sparer in Zypern ihr ganzes Geld verloren?

Nein. Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank blieben in der endgültigen Lösung vollständig erhalten. Betroffen waren die Beträge darüber – bei der Laiki Bank weitgehend, bei der Bank of Cyprus zu 47,5 %. Alle Kunden litten aber unter Bankschließung, Abhebelimits und Kapitalverkehrskontrollen.

Wie lange waren die Banken in Zypern geschlossen?

Die Banken blieben ab Mitte März 2013 rund zwei Wochen geschlossen und öffneten Ende März wieder – mit strengen Limits für Abhebungen und Auslandsüberweisungen. Die Kapitalverkehrskontrollen wurden erst rund zwei Jahre später, im Frühjahr 2015, vollständig aufgehoben.

Kann ein Zypern-Szenario auch in Deutschland passieren?

Das Prinzip ist seit 2016 EU-weit geltendes Recht: Nach der Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) haften bei einer Bankpleite zuerst Eigentümer und Gläubiger. Gedeckte Einlagen bis 100.000 € pro Person und Bank sind ausgenommen. Ein Bail-in würde aber eine einzelne Bank betreffen, nicht automatisch alle Sparer im Land.

Wie schützt man sich vor einem Bail-in wie in Zypern?

Die wichtigsten Regeln: pro Bank unter 100.000 € bleiben, Konten bei mehreren voneinander unabhängigen Banken halten, eine Bargeldreserve für Abhebelimits zu Hause haben und wissen, dass Wertpapiere im Depot als Sondervermögen nicht zur Haftungsmasse der Bank gehören.

Quellen & weiterführendEurogruppe – Erklärungen zu Zypern (März 2013) · Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) – Finanzhilfeprogramm Zypern · Internationaler Währungsfonds – Programm für Zypern · Zentralbank von Zypern – Bekanntmachungen zur Bank of Cyprus und Laiki Bank (2013) · Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) · Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme · Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

Das Krisenvorsorge-SystemHandbuch + 2 Boni · 97 €

Ansehen →