Das komplette SystemZum System →
Konto, Kontrolle & Datenschutz

Kontenabruf: Was Behörden über dein Konto wissen

Aktualisiert: Lesezeit: 6 Min.Von der Verheimlicht-Redaktion
Kurz beantwortet

Beim Kontenabruf (§§ 93, 93b AO) fragen Behörden über das Bundeszentralamt für Steuern ab, bei welchen Banken du Konten, Depots oder Schließfächer hast. Übermittelt werden nur Stammdaten – Kontonummer, Inhaber, Eröffnungsdatum –, keine Kontostände oder Umsätze. Abrufen dürfen u. a. Finanzämter, Sozialleistungsträger und Gerichtsvollzieher; es gibt weit über eine Million Abrufe pro Jahr. Du musst in der Regel vorher hingewiesen und danach benachrichtigt werden.

Weit über eine Million Mal im Jahr fragen Behörden in Deutschland ab, wer wo ein Konto hat. Die Banken merken davon nichts, die meisten Betroffenen auch nicht. Was dabei tatsächlich übermittelt wird, ist allerdings weit weniger, als viele befürchten – und du hast mehr Rechte, als du vermutlich denkst.

Was ist der Kontenabruf?

Der Kontenabruf ist ein automatisiertes Verfahren, mit dem berechtigte Behörden über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ermitteln, bei welchen Kreditinstituten eine Person Konten, Depots oder Schließfächer unterhält. Es gibt ihn seit dem 1. April 2005. Rechtsgrundlage sind § 93 Abs. 7 und 8 sowie § 93b der Abgabenordnung (AO).

Technisch funktioniert das so: Jede Bank in Deutschland muss eine Datei mit den Stammdaten aller Konten und Depots führen (§ 24c Kreditwesengesetz). Auf diese Dateien greift das BZSt im Auftrag der anfragenden Behörde automatisiert zu – ohne dass bei der Bank jemand eingreift. Die Zahl der Abrufe ist seit der Einführung stark gestiegen.

2005Start des automatisierten Kontenabrufverfahrens
> 1 Mio.Kontenabrufe pro Jahr – mit steigender Tendenz
0Kontostände oder Umsätze, die dabei übermittelt werden

Welche Daten werden abgerufen – und welche nicht?

Die klare Antwort: Der Kontenabruf zeigt, dass und wo du Konten hast – nicht, was darauf liegt. Wer Beträge wissen will, muss in einem zweiten Schritt gezielt nachfragen.

Das wird NICHT übermittelt

Kontostände · Umsätze und einzelne Buchungen · Depotwerte und Wertpapierbestände · Inhalt von Schließfächern · Zahlungsempfänger oder Verwendungszwecke.

Mythos„Das Finanzamt sieht jederzeit meinen Kontostand und jede Buchung.“
FaktÜber den Kontenabruf nicht. Kontostände und Umsätze erfährt eine Behörde nur durch eine gezielte Einzelanfrage. Das Finanzamt soll sich dafür grundsätzlich zuerst an dich selbst wenden; die Bank wird erst gefragt, wenn das nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht (§ 93 Abs. 1 AO).

Wer darf deine Konten abrufen?

Nicht jede Behörde darf den Kontenabruf nutzen, und nicht für jeden Zweck. Die wichtigsten Berechtigten im Überblick:

WerWofürGrundlage
FinanzamtBesteuerung, etwa Prüfung von Kapitalerträgen; Vollstreckung von Steuerschulden§ 93 Abs. 7 AO
Sozialleistungsträger (Jobcenter, Sozialamt, BAföG-Amt, Wohngeldstelle)Prüfung, ob Vermögen einem Leistungsanspruch entgegensteht§ 93 Abs. 8 AO
GerichtsvollzieherZwangsvollstreckung einer Geldforderung ab 500 €, wenn der Schuldner keine ausreichende Vermögensauskunft gibt§ 802l ZPO
Polizei, Staatsanwaltschaft, FIUStrafverfolgung, Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung – über einen eigenen Abrufweg bei der BaFin§ 24c KWG

Wichtig: Ein Abruf „ins Blaue hinein“ ist nicht vorgesehen. Er muss zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich sein, und im Besteuerungsverfahren gilt auch hier der Grundsatz, dass zunächst du selbst gefragt werden sollst. Abrufe werden protokolliert – eine wichtige Grundlage dafür, dass du später Auskunft erhalten kannst. Ob ein Abruf im Einzelfall rechtmäßig war, kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.

Die Zeile mit dem Gerichtsvollzieher ist für viele die praktisch wichtigste: Wer Schulden hat und ein „Ausweichkonto“ für sicher hält, irrt. Gläubiger können über den Gerichtsvollzieher die Bankverbindungen ermitteln lassen. Der legale Schutz bei Pfändung ist nicht das Zweitkonto, sondern das P-Konto.

Tiefer einsteigen? Kapitel 14 „Kontosperre“, Kapitel 3 und Geheimakte G1 „Digitale Selbstverteidigung“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.

Leseprobe ansehen →

So läuft ein Kontenabruf ab

Der Ablauf hat zwei Stufen – und die Grenze zwischen ihnen ist für deine Privatsphäre entscheidend.

Der Kontenabruf in zwei Stufen
STUFE 1 · AUTOMATISIERT – NUR STAMMDATEN Behörde Finanzamt, Jobcenter … BZSt §§ 93, 93b AO Datei jeder Bank § 24c KWG Ergebnis Bank X, Konto Y STUFE 2 · NUR GEZIELT – AUCH BETRÄGE Einzelanfrage zuerst an dich Kontoauszüge, Salden, Belege (§ 93 Abs. 1 AO) Erst danach: Anfrage an die Bank wenn deine Mitwirkung nicht zum Ziel führt
Vereinfachte Darstellung für das Besteuerungsverfahren, Stand 2026. Strafverfolgung und Vollstreckung folgen teils eigenen Regeln.
Profi-Tipp

Wer auf Anfragen des Finanzamts kooperativ, vollständig und fristgerecht antwortet, verhindert in aller Regel, dass seine Bank angeschrieben wird. Stufe 2 beginnt grundsätzlich bei dir – nutze das. Lege dir dafür eine geordnete Ablage mit Kontoauszügen als PDF an; viele Banken bieten Auszüge online nur für einen begrenzten Zeitraum an.

Wirst du über einen Kontenabruf informiert?

Grundsätzlich ja – vorher und nachher. Vor einem Kontenabruf musst du auf die Möglichkeit hingewiesen werden. Das geschieht meist im Kleingedruckten, etwa in Antragsformularen für Sozialleistungen. Nach einem durchgeführten Abruf bist du grundsätzlich zu benachrichtigen.

§ Rechtslage

§ 93 Abs. 9 AO regelt Hinweis und Benachrichtigung. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Benachrichtigung die Aufgabenerfüllung der Behörde gefährden würde. Zusätzlich hast du nach Art. 15 DSGVO ein Auskunftsrecht über die zu deiner Person verarbeiteten Daten; im Steuerbereich kann es durch die Abgabenordnung eingeschränkt sein (§ 32c AO). Das Bundesverfassungsgericht hat das Kontenabrufverfahren 2007 im Kern für verfassungsgemäß erklärt.

So findest du heraus, ob deine Konten abgerufen wurden

  1. Post prüfen und aufbewahrenAchte auf Benachrichtigungen von Finanzamt, Jobcenter oder anderen Behörden, die einen Abruf mitteilen. Hefte sie zu deinen Steuer- bzw. Leistungsunterlagen.
  2. Schriftlich Auskunft verlangenSchreibe an die Behörde, die in Frage kommt, und berufe dich auf Art. 15 DSGVO. Frage, ob ein Kontenabruf nach § 93 AO zu deiner Person durchgeführt wurde, wann, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Ergebnis. Nenne Name, Geburtsdatum, Anschrift und beim Finanzamt deine Steuernummer.
  3. Frist notierenBehörden müssen nach der DSGVO grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten; in begründeten Fällen ist eine Verlängerung möglich.
  4. Ablehnung hinterfragenWird die Auskunft verweigert, bitte um eine Begründung. Bei Zweifeln kannst du dich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden.

Kontenabruf bei Sozialleistungen und in der Vollstreckung

In zwei Lebenslagen spielt der Kontenabruf eine besonders große Rolle. Erstens beim Bezug von Sozialleistungen: Jobcenter, Sozialamt, BAföG- und Wohngeldstellen dürfen prüfen, ob Vermögen vorhanden ist, das einem Anspruch entgegensteht. Deshalb fragen die Antragsformulare nach allen Konten, Depots und Sparbüchern – auch nach solchen mit kleinem Guthaben und auch nach Konten, über die du nur verfügungsberechtigt bist.

Zweitens in der Zwangsvollstreckung: Hier ist der Kontenabruf häufig der Auftakt zur Kontopfändung. Ermittelt das Finanzamt oder ein Gerichtsvollzieher eine Bankverbindung, folgt nicht selten eine Pfändungsverfügung bzw. ein Pfändungsbeschluss an genau diese Bank.

Achtung

Wer in einem Leistungsantrag Konten verschweigt, riskiert Rückforderungen und unter Umständen ein Verfahren wegen Leistungsbetrugs – unabhängig davon, wie viel auf dem Konto liegt. Vollständige Angaben sind der einfachste Schutz. Und wer Post von Vollstreckungsstellen bekommt, sollte nicht auf die abgelehnte Karte warten, sondern rechtzeitig ein P-Konto und eine Schuldnerberatung ins Auge fassen.

Was kaum jemand weiß

Der Abruf erfasst auch Konten, über die du nur verfügungsberechtigt bist – etwa das Konto deiner Eltern, für das du eine Vollmacht hast. Taucht so ein Konto in einem Abrufergebnis auf, bedeutet das nicht, dass es dir gehört. Halte deshalb Vollmachten und die Eigentumsverhältnisse dokumentiert, damit du Rückfragen schnell beantworten kannst.

Kontenabruf ist nur ein Baustein: weitere Datenflüsse

Der Kontenabruf ist bekannter, als er bedeutsam ist. Andere Meldewege übermitteln teils deutlich mehr – nämlich auch Beträge.

DatenflussWas fließtAuch Beträge?
Kontenabruf (BZSt)Ob und wo Konten bestehennein
Auslandskonten (CRS, über 100 Staaten)Name, Steuer-ID, Kontostand zum Jahresende, Erträgeja
Verdachtsmeldung an die FIUAuffällige Transaktionen – ohne Info an dich (§ 47 GwG)ja
FreistellungsaufträgeGenutzte Sparer-Freibeträge an das BZStja
Todesfall (§ 33 ErbStG)Guthaben und Depotwerte an das Erbschaftsteuer-Finanzamtja

Ein Konto im EU-Ausland ist legal und als Notfallkonto sinnvoll, aber kein Ort, an dem Geld vor dem Finanzamt verborgen wäre. Welche Pflichten dort gelten, erklärt der Ratgeber Konto im Ausland eröffnen. Und wer wissen will, wie es um die Privatsphäre beim geplanten digitalen Zentralbankgeld steht, findet die Einordnung im Ratgeber Digitaler Euro.

Was der Kontenabruf für dich praktisch bedeutet

Für ehrliche Steuerzahler und Leistungsbezieher ist der Kontenabruf kein Grund zur Sorge, wohl aber ein Grund für Sorgfalt. Die meisten Probleme entstehen nicht durch den Abruf selbst, sondern durch Widersprüche: ein vergessenes Tagesgeldkonto im Leistungsantrag, ein nicht erklärtes Auslandskonto, ein altes Sparbuch der Großeltern.

  • Liste aller Konten, Depots und Schließfächer mit Bank und Eröffnungsjahr anlegen
  • Alte, ungenutzte Konten auflösen statt vergessen
  • Bei Anträgen auf Sozialleistungen alle Konten vollständig angeben
  • Kapitalerträge aus dem Ausland in der Steuererklärung erklären
  • Benachrichtigungen über Abrufe aufbewahren
  • Einmal jährlich prüfen, ob die Liste noch stimmt
Aus dem Handbuch

In Kapitel 3 „Bargeld, digitaler Euro & Kontrolle“ des Krisenvorsorge-Systems findest du die komplette Karte aller Datenflüsse rund um dein Konto – vom Kontenabruf über CRS und Plattformen-Meldungen bis zur Meldepflicht bei Auslandszahlungen – plus die fünf legalen Stellschrauben für mehr finanzielle Unabhängigkeit. Was Kapitel 14 ergänzt, wenn ein Konto tatsächlich gesperrt wird, zeigt die Leseprobe.

Mehr über deine Rechte rund ums Konto – von der Sperre bis zur Kündigung – findest du in der Übersicht Konto, Kontrolle & Datenschutz und im Ratgeber Konto gesperrt – was tun?.

Häufige Fragen

Merkt meine Bank, wenn meine Konten abgerufen werden?

Nein. Der Abruf läuft automatisiert über eine Datei, die jede Bank vorhalten muss (§ 24c KWG). Kein Bankmitarbeiter erfährt davon. Die Bank wird erst aktiv, wenn eine Behörde danach gezielt Kontoauszüge oder Salden anfordert.

Kann das Jobcenter meine Konten abfragen?

Ja. Sozialleistungsträger wie Jobcenter, Sozialamt, BAföG- oder Wohngeldstelle dürfen über das BZSt einen Kontenabruf veranlassen, um zu prüfen, ob Vermögen vorhanden ist (§ 93 Abs. 8 AO). Auf diese Möglichkeit wird meist im Antragsformular hingewiesen.

Werden auch Schließfächer beim Kontenabruf erfasst?

Ja, inzwischen werden auch Schließfächer in der Kontenevidenz geführt. Erfasst wird aber nur, dass und bei welcher Bank ein Schließfach besteht – nicht, was darin liegt.

Kann ich mich gegen einen Kontenabruf wehren?

Vorab in der Regel nicht, denn du erfährst meist erst danach davon. Du kannst aber nachträglich Auskunft verlangen (Art. 15 DSGVO, im Steuerbereich mit Einschränkungen nach § 32c AO) und gegen Bescheide, die auf dem Abruf beruhen, die üblichen Rechtsbehelfe einlegen. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit hilft die zuständige Datenschutzaufsicht.

Erfährt das Finanzamt von meinem Konto im Ausland?

Nicht über den deutschen Kontenabruf, aber über den automatischen Informationsaustausch (CRS): Banken in über 100 Staaten melden Konten von Steuerausländern samt Kontostand zum Jahresende, die Daten landen beim BZSt. Ein EU-Auslandskonto ist legal, aber kein Versteck.

Quellen & weiterführendAbgabenordnung (§§ 32c, 93, 93b AO) · Kreditwesengesetz (§ 24c KWG) · Zivilprozessordnung (§ 802l ZPO) · Datenschutz-Grundverordnung (Art. 12, 15) · Bundeszentralamt für Steuern – Kontenabrufverfahren · Bundesverfassungsgericht, Entscheidung zum Kontenabruf (2007) · OECD Common Reporting Standard / Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

Das Krisenvorsorge-SystemHandbuch + 2 Boni · 97 €

Ansehen →