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Konto, Kontrolle & Datenschutz

Konto von der Bank gekündigt: Rechte & nächste Schritte

Aktualisiert: Lesezeit: 6 Min.Von der Verheimlicht-Redaktion
Kurz beantwortet

Eine Bank darf dein Girokonto ordentlich kündigen, muss aber eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten (§ 675h BGB). Private Banken brauchen dafür in der Regel keinen Grund; für Sparkassen gelten als öffentlich-rechtliche Institute zusätzliche Grundsätze, die je nach Bundesland variieren. Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Nutze die Frist für den Wechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe; lehnen andere Banken ab, hast du Anspruch auf ein Basiskonto.

Ein Brief, zwei Sätze: „Hiermit kündigen wir die Geschäftsbeziehung unter Einhaltung der vereinbarten Frist.“ Kein Grund, kein Ansprechpartner. Für viele fühlt sich das wie ein Rauswurf an. Rechtlich ist es meist zulässig – aber du hast mehr Zeit und mehr Rechte, als der knappe Brief vermuten lässt.

Wissen, keine Rechtsberatung

Stand 2026. Die Details hängen von der Art der Bank, den vereinbarten AGB und bei Sparkassen vom Landesrecht ab. Bei hohen Beträgen, Geschäftskonten oder fristloser Kündigung lass dich von einem Anwalt für Bankrecht beraten.

Darf die Bank dein Konto einfach kündigen?

Grundsätzlich ja. Ein Girokonto ist ein Vertrag, und Verträge können von beiden Seiten beendet werden. Für die Bank gibt es aber eine wichtige gesetzliche Schranke: Die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Zahlungsdiensterahmenvertrags – und das ist dein Girokonto – muss mit einer Frist von mindestens zwei Monaten erfolgen (§ 675h BGB).

Private Banken müssen für die ordentliche Kündigung in der Regel keinen Grund nennen. Daneben steht die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Täuschung, erheblichen Vertragsverletzungen oder dem Verdacht auf Missbrauch des Kontos. Sie ist die Ausnahme und wirkt praktisch wie eine Kontosperre.

Fristlose Kündigung

Nur aus wichtigem Grund. Zugang endet sofort oder sehr kurzfristig. Sofort Zweitkonto nutzen, Basiskonto beantragen, rechtlich prüfen lassen.

Fakt

Umgekehrt bist du freier: Als Kunde kannst du dein Girokonto nach § 675h BGB grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern keine Frist von höchstens einem Monat vereinbart ist. Die Asymmetrie ist gewollt – sie schützt Verbraucher davor, von heute auf morgen ohne Konto dazustehen.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken: was anders ist

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Institute. Sie sind deshalb an zusätzliche Grundsätze gebunden, etwa das Gleichbehandlungsgebot und das Verbot willkürlicher Entscheidungen. Für sie gelten außerdem die Sparkassengesetze und -verordnungen der Länder; in einigen Bundesländern sind Sparkassen grundsätzlich verpflichtet, für Einwohner ihres Gebiets ein Girokonto zu führen. Die Details – und damit die Frage, wann eine Sparkasse kündigen darf – unterscheiden sich je nach Bundesland und sind im Einzelfall teils umstritten.

Volks- und Raiffeisenbanken sind privatrechtlich als Genossenschaften organisiert. Für sie gelten im Grundsatz ähnliche Regeln wie für private Banken: Maßgeblich sind die vereinbarten AGB und die gesetzliche Mindestfrist.

Profi-Tipp

Kündigt dir eine Sparkasse, lohnt ein Blick in die Kündigungsregeln ihrer AGB und in das Sparkassenrecht deines Bundeslands. Frag schriftlich nach dem Grund. Erscheint die Kündigung willkürlich, kann die Schlichtungsstelle der Sparkassen oder ein Anwalt helfen. Parallel solltest du trotzdem den Wechsel vorbereiten – ein Streit dauert oft länger als die Frist.

Warum Banken Konten kündigen: die typischen Gründe

Auch wenn die Bank keinen Grund nennen muss – meist gibt es einen. Wer ihn kennt, kann einschätzen, ob die nächste Bank dasselbe Problem sehen wird.

Typischer HintergrundWas dahinterstecktWas du tun kannst
Fehlende Mitwirkung bei Legitimation (KYC)Kann die Bank ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, darf sie die Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen (§ 10 Abs. 9 GwG)Unterlagen sofort nachreichen – oft lässt sich die Kündigung so abwenden
Geldwäsche- oder RisikobedenkenAuffällige Bargeld- oder Kryptoumsätze, ungeklärte EingängeHerkunftsnachweise ordnen; bei neuer Bank offen erklären
Neue Bedingungen nicht zugestimmtNach einem BGH-Urteil von 2021 brauchen Banken für Preisänderungen meist deine aktive Zustimmung; wer nicht zustimmt, wird teils gekündigtKonditionen vergleichen, zustimmen oder wechseln
Ungenehmigte Überziehung, RücklastschriftenWiederholte VertragsverletzungenRückstände klären, Zahlungsplan anbieten
Wohnsitz im AuslandManche Banken führen nur Konten für InländerVor dem Umzug klären, Alternativen eröffnen
Unwirtschaftliche KundenbeziehungGeschäftspolitik, Filialschließung, ProduktbereinigungRuhig wechseln – kein Makel für die nächste Bank
Mythos„Eine Kündigung durch die Bank ist ein schwarzer Fleck – danach bekomme ich nirgends mehr ein Konto.“
FaktDie meisten Kündigungen sind geschäftspolitisch begründet und für andere Banken unerheblich. Und selbst im schlimmsten Fall hast du nach dem Zahlungskontengesetz einen Anspruch auf ein Basiskonto, den die Bank nur aus engen gesetzlichen Gründen verweigern darf.

Tiefer einsteigen? Kapitel 14 „Kontosperre“, Kapitel 3 und Geheimakte G1 „Digitale Selbstverteidigung“ im Krisenvorsorge-System zeigt dir den kompletten Plan.

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Die richtige Reaktion: dein Fahrplan für die zwei Monate

Die Kündigungsfrist ist kein Zeitraum für Proteste, sondern für einen geordneten Umzug. Wer in der ersten Woche handelt, hat am Ende keinen Stress.

WOCHE 1

Neues Konto eröffnen

Bank aus einer anderen Bankengruppe wählen, Antrag mit gültigem Ausweis und Steuer-ID stellen. Online-Banking und TAN-Verfahren früh aktivieren – Aktivierungsbriefe brauchen oft Tage.

WOCHE 1–2

Kontowechselhilfe beauftragen

Die neue Bank übernimmt nach dem Zahlungskontengesetz den Umzug von Daueraufträgen, Lastschriften und Gehaltseingang. Kritische Zahlungen wie Miete und Krankenversicherung stellst du zusätzlich selbst um.

WOCHE 3–6

Beide Konten beobachten

Nachzügler-Lastschriften erkennen und umstellen. Kontoauszüge des alten Kontos als PDF sichern – nach der Schließung kommst du oft nicht mehr heran.

VOR FRISTENDE

Restguthaben sichern

Neue IBAN schriftlich für die Auszahlung des Restguthabens angeben. Karten des alten Kontos vernichten, Daten in der Notfallmappe aktualisieren.

So funktioniert die gesetzliche Kontowechselhilfe

Das Zahlungskontengesetz verpflichtet Banken in Deutschland, beim Wechsel zu helfen. Du erteilst der neuen Bank eine Ermächtigung. Sie fordert innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der alten Bank die nötigen Informationen an; die alte Bank übermittelt innerhalb von fünf Geschäftstagen die Liste der Daueraufträge, Lastschriften und wiederkehrenden Gutschriften. Die neue Bank richtet die Daueraufträge innerhalb von weiteren fünf Geschäftstagen ein und informiert auf Wunsch deine Zahlungspartner. In der Summe dauert der vollständige Wechsel so in der Regel rund zwei Wochen.

§ Rechtslage

IBAN-Diskriminierung ist verboten. Nach Art. 9 der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 darf niemand vorschreiben, in welchem EU-Staat dein Konto für SEPA-Zahlungen geführt wird. Wenn du nach einer Kündigung zu einer Bank im EU-Ausland wechselst, müssen Arbeitgeber, Vermieter und Versicherer die neue IBAN akzeptieren. Was du dabei steuerlich beachten musst, erklärt der Ratgeber Konto im Ausland eröffnen.

Nachfragen, beschweren, prüfen lassen

Auch wenn du keinen Anspruch auf eine Begründung hast, lohnt es sich, schriftlich nachzufragen – höflich und sachlich. Manchmal steckt ein lösbares Problem dahinter, etwa fehlende Unterlagen. Parallel kannst du nach Art. 15 DSGVO kostenlos Auskunft verlangen, welche Daten die Bank über dich gespeichert hat und zu welchen Zwecken sie verarbeitet werden.

So formulierst du die Nachfrage

Kurz, sachlich, mit Frist: Nenne Kundennummer und IBAN, beziehe dich auf das Kündigungsschreiben mit Datum und bitte um Mitteilung, ob die Kündigung auf fehlenden Unterlagen oder einem anderen behebbaren Umstand beruht und ob die Bank bei Behebung an der Geschäftsbeziehung festhalten würde. Füge hinzu, bis wann du eine Antwort erbittest, und dass du parallel Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangst. Schicke das Schreiben an das zentrale Beschwerdemanagement, nicht nur an die Filiale.

Was du weglassen solltest: Drohungen, Vorwürfe, lange Rechtfertigungen. Eine Kündigung wird durch Empörung nicht zurückgenommen – durch eine lösbare Ursache manchmal schon.

  • Schlichtungsstelle bzw. Ombudsmann der jeweiligen Bankengruppe: kostenlos für Verbraucher, schriftlich mit Unterlagen.
  • BaFin-Verbraucherbeschwerde: bei Verstößen gegen Aufsichtsrecht; sie entscheidet keine Einzelstreitigkeiten, kann die Bank aber zur Stellungnahme auffordern.
  • Verbraucherzentrale: erste Einschätzung und Musterbriefe.
  • Anwalt für Bankrecht: bei fristloser Kündigung, Geschäftskonten oder wenn es um viel Geld geht.
Achtung bei fristloser Kündigung

Kommt die Kündigung fristlos und mit Hinweis auf Verdacht, steckt oft eine Prüfung nach dem Geldwäschegesetz dahinter. Dann darf die Bank dir in der Regel nicht mehr sagen (§ 47 GwG). Gib keine voreiligen Erklärungen ab, ordne deine Herkunftsnachweise und hol anwaltlichen Rat. Was in den ersten Stunden zu tun ist, steht im Ratgeber Konto gesperrt – was tun?.

Plan B: Basiskonto und Pfändungsschutz

Lehnen mehrere Banken ein normales Girokonto ab, greift dein gesetzlicher Anspruch auf ein Basiskonto mit Überweisungen, Lastschriften, Karte und Bargeldfunktion. Kam die Kündigung im Zusammenhang mit einer Pfändung, lass das neue Konto sofort als P-Konto führen – das geht auch beim Basiskonto.

Besser vorbereitet: Damit dich keine Kündigung kalt erwischt

Am entspanntesten reagiert, wer schon vorher ein zweites Konto bei einer anderen Bankengruppe hat. Dann ist eine Kündigung ein Verwaltungsakt, keine Krise: Gehalt umleiten, Lastschriften umziehen, fertig. Das Prinzip dahinter erklärt das 3-Konten-System.

  • Zweitkonto mit eigener Karte bei anderer Bankengruppe
  • Liste aller Lastschriften und Daueraufträge
  • Kontoauszüge regelmäßig als PDF sichern
  • Bankpost und Online-Postfach wöchentlich lesen
  • Ausweisdaten aktuell halten
  • Bargeld für ein bis zwei Wochen zu Hause
Aus dem Handbuch

Im Krisenvorsorge-System findest du in Kapitel 11 die komplette Checkliste „Bankwechsel in 48 Stunden“ samt Online-Banking-Ausfallsicherheit, in Kapitel 14 den Notfallplan für fristlose Sperren mit Musterschreiben an die Bank. Einen Eindruck gibt die kostenlose Leseprobe.

Alle Themen rund um Sperre, Abruf und Datenschutz findest du in der Übersicht Konto, Kontrolle & Datenschutz.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinem Guthaben nach der Kündigung?

Das Guthaben gehört dir und wird dir ausgezahlt bzw. auf ein Konto deiner Wahl überwiesen. Am einfachsten gibst du der Bank schriftlich eine neue IBAN an oder lässt das Restguthaben im Rahmen der Kontowechselhilfe übertragen. Laufende Lastschriften solltest du vorher umstellen.

Kann ich gegen die Kündigung vorgehen?

Bei Streit über eine Kündigung kannst du kostenlos die Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe anrufen. Bei Sparkassen kann zusätzlich eine Rolle spielen, ob die Kündigung willkürlich war. Bei hohen Beträgen, fristloser Kündigung oder Geschäftskonten ist ein Anwalt für Bankrecht sinnvoll. Eine Garantie, das Konto zu behalten, gibt es nicht.

Darf eine andere Bank mir ein Girokonto verweigern?

Ein normales Girokonto darf jede Bank grundsätzlich ablehnen – es gilt Vertragsfreiheit. Ein Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz darf sie dagegen nur aus gesetzlich festgelegten Gründen verweigern, und die Ablehnung muss schriftlich erfolgen.

Darf mein Arbeitgeber eine ausländische IBAN ablehnen?

Nein. Nach Art. 9 der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 dürfen Zahler und Zahlungsempfänger nicht vorschreiben, in welchem EU-Staat das Konto für SEPA-Überweisungen oder -Lastschriften geführt wird. Das gilt auch für Vermieter, Versicherer und Behörden.

Kann ich selbst mein Konto jederzeit kündigen?

Ja. Als Kunde kannst du dein Girokonto nach § 675h BGB grundsätzlich jederzeit kündigen, sofern keine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vereinbart ist. Kündige das alte Konto aber erst, wenn alle Zahlungen sicher umgezogen sind.

Quellen & weiterführendBürgerliches Gesetzbuch (§ 675h BGB) · Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken bzw. Sparkassen · Sparkassengesetze und -verordnungen der Länder · Zahlungskontengesetz (Kontowechselhilfe, Basiskonto) · Geldwäschegesetz (§ 10 GwG) · Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung), Art. 9 · Bundesgerichtshof, Urteil von 2021 zu AGB-Änderungen per Zustimmungsfiktion · Schlichtungsstellen der Bankengruppen · BaFin – Verbraucherinformationen

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